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I. Öffentliche Sitzung:
Beschluß zu Punkt 1/1. Vorlage Nr. 367
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur
Der Stadtrat beschließt einstimmig folgende Satzung:
Sa t z u n g
vom _ der Stadt Montabaur
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur.
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (Teil A des Selbstver waltun sgesetzes für Rheinland-Pfalz) in der Fassung vom 25.9.1964 (GVB1. S. 145) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1954 (GVB1. S. 139) in der z.Z. gültigen Fassung wird auf Beschluß des Stadtrates vom 10. 5. 1967 folgehde Satzung erlassen:
§ 1
Der § 2 (2) der Satzung über die Erhebung von Gebühren für di6 öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur vom 8. 12. 1964 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
§ 2 (2) Die Höhe der Müllabfuhrgebühren beträgt monatlich
a) für ein 35-Liter-Gefäß 0,85 DM
b) für ein 50—Liter-Gefäß 1*20 DM.
. § 2
Der § 3 (2) der Satzung über die Erhebung von Müllabfuhrgebühren in der Stadt Montabaur vom 8. 12. 1964 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
§ 3 (2) Die Mindestgebühr für jeden selbständigen Haushalt beträgt monatlich 0,85 DM.
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