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daß
1. ) die obere Stichstraße (Flur 10, Flurstück 1065/4) und
2. ) die untere Stichstraße (Flur 10, Flurstück 1060/7),
beide Sstlich der Roßbergstraße gelegen, endgültig hergestellt sind#
Der Stadtrat faßt diesen Beschluß einstimmig#
Beschluß zur Vorlage 315
Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung der Barbarastraße und über die Erhebung von Erschließungskosten
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Unter Hinweis auf die Bestimmungen des BBauG vom 23* 6. I960 (BGBl# I S* 341) und auf § 7 (4) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11# 1961 wird festgestellt, daß die Barbarastraße im Baugebiet "Auf dem oberen und unteren Wassergraben II" endgültig hergestellt ist* Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides Eigentümer bzw# Erbbauberechtigter eines durch vorgenannte Erschließungsanlagen erschlossenen Grundstückes ist*
Der Stadtrat faßt diesen Beschluß einstimmig.
Beschluß zu Punkt 1/3* Verlage Nr. 316
Straßenbenennung im Gebiet "Eichwiese"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, daß die Straße an der Eichwiese (Fest* platz) und zwar vom Neubau Heuehamer bis zur Einmündung in die Alleestraße die Bezeichnung "An der Eichwiese" erhält*
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