Akte 
Sitzung 13. September 1966
Entstehung
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§ 2

Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1966 werden nicht geändert +

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1966 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplans in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Ge­samtbetrag von 300+000, DM nicht geändert.

§ 4

Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 610.000, DM

um 249*500, DM vermindert und damit auf360.500, DM festgesetzt.

Die neu festgesetzten Beträge werden nach dem Nachtragshaushaltsplan zu folgende Zwecke verwendet:

1+ Straßenbau (mittelfristig) 210.300, DM

2. Bau eines Schwimmbades (langfristig) 150.000, DM

Gern. § 37 (3) 00 ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden bei der Abstimmung über diesen Beschluß.

Beschluß zu Punkt 1/4. Vorlage Nr. 292

Änderung der Zweckbestimmung für eine Darlehensaufnahme Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Zweckbestimmung des \ lt. Stadtratsbeschluß vom 15 * 6. 1965 aufgenommenen KanalisatÄons- baudarlehens in Höhe von 210 + 500, DM+ Das Darlehen ist nunmehr für die Fortführung der Straßenneubaumaßnahmen 1966 zu verwenden.

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10 . 5 . 1967

20 . 10 1966

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