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§ 2
Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1966 werden nicht geändert +
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1966 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplans in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag von 300+000,— DM nicht geändert.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan bestimmt sind, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 610.000,— DM
um 249*500,— DM vermindert und damit auf360.500,— DM festgesetzt.
Die neu festgesetzten Beträge werden nach dem Nachtragshaushaltsplan zu folgende Zwecke verwendet:
1+ Straßenbau (mittelfristig) 210.300,— DM
2. Bau eines Schwimmbades (langfristig) 150.000,— DM
Gern. § 37 (3) 00 ruhte das Stimmrecht des Vorsitzenden bei der Abstimmung über diesen Beschluß.
Beschluß zu Punkt 1/4. Vorlage Nr. 292
Änderung der Zweckbestimmung für eine Darlehensaufnahme Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Zweckbestimmung des \ lt. Stadtratsbeschluß vom 15 * 6. 1965 aufgenommenen KanalisatÄons- baudarlehens in Höhe von 210 + 500,— DM+ Das Darlehen ist nunmehr für die Fortführung der Straßenneubaumaßnahmen 1966 zu verwenden.
19.12
1966
10 . 5 . 1967
20 . 10 1966
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