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Beschluß zu Punkt 1/1. Verlage Nr. 280
Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1966 mit Stellenplan
Uer Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt:
I. den II. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1966, der gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haushaltsplanes 1966
a) im ordentlichen Teil
in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 278 . 715 ,- DM
b) im außerordentlichen Teil
in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "weniger"v.208.200,- DM abschließt.
II. den geänderten Stellenplan der Stadtverwaltung Montabaur (S. 22, 2ß, 24) des Nachtragshaushaltsplanes).
Beschluß zu Punkt 1/3. Vorlage Nr. 290
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
II. Nachtrags-Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1966
Auf Grund der §§ 24 und 96 ff. des Seibstverwaltnngsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A der Gemeindeordnung (60 - in der Fassung
vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Stadtrates vom 13. 9. 1966 für das Rechnungsjahr 1966 folgende
II. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden *
erhöht um vermindert um
a) im ordentl. Haushalt
JH.
DM
die Einnahmen 278.715.** die Ausgaben 278.715.**
Uhd damitder Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher DM
auf nunmehr
festgesetzt DM
2.355.362,— 2 . 834 .O 77 .—
2.555362,— 2.834.077,—
b) im außerordtl.
Haushalt
die Einnahmen - 208.200,-
die Ausgaben - 208.200,**
858 . 500 ,-
858.500,-
650.300,— 650.300+-Y1 -

