Akte 
Sitzung 13. September 1966
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/1. Verlage Nr. 280

Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1966 mit Stellenplan

Uer Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt:

I. den II. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1966, der gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haus­haltsplanes 1966

a) im ordentlichen Teil

in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 278 . 715 ,- DM

b) im außerordentlichen Teil

in den Einnahmen und Ausgaben mit einem "weniger"v.208.200,- DM abschließt.

II. den geänderten Stellenplan der Stadtverwaltung Montabaur (S. 22,, 24) des Nachtragshaushaltsplanes).

Beschluß zu Punkt 1/3. Vorlage Nr. 290

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

II. Nachtrags-Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1966

Auf Grund der §§ 24 und 96 ff. des Seibstverwaltnngsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A der Gemeindeordnung (60 - in der Fassung

vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß des Stadtrates vom 13. 9. 1966 für das Rechnungsjahr 1966 folgende

II. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden *

erhöht um vermindert um

a) im ordentl. Haushalt

JH.

DM

die Einnahmen 278.715.** die Ausgaben 278.715.**

Uhd damitder Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber bisher DM

auf nunmehr

festgesetzt DM

2.355.362, 2 . 834 .O 77 .

2.555362, 2.834.077,

b) im außerordtl.

Haushalt

die Einnahmen - 208.200,-

die Ausgaben - 208.200,**

858 . 500 ,-

858.500,-

650.300, 650.300+-Y1 -