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Beschluß zu Punkt 1/9. Vorlage Nr. 192
Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
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Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß!
Die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für ein Gebiet, welches umgrenzt wird im Norden von den Flurstücken 127/3251, 128/3251, 44/3250, 43/3249, 42/3248, 78/3246, im Westen von der Philipp-Gehling-Straße, im Süden von der Dillstraße (Pianstraße A) und im Osten von der Lahnstraße (verlängerter Steinweg), wird hiermit im Sinne des § 10 des BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.
Beschluß zu Punkt 1/9. Vorlage Nr. 193
Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimndg folgenden Beschluß!
Die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für ein Gebiet, weiches umgrenzt wird von der Rheinstraße (Planstraße C), der Dilistraße (Planstraße A) und der Fröschpfortstraße, wird hiermit im Sinne des § 10 des BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.
Zu Punkt 1/10
Bericht von Ratsmitgiied Bröcking, Stud. Rat, über die Aufnahme einer Partnerschaft mit der franz. Stadt Cosne
In seinem Bericht über den Besuch des Freundschaftstreffens Rheinland-Pfalz - Burgung betonte Ratsmitglied Bröcking die Herzlichkeit des Empfanges in Dijon. Der Bürgermeister der vorgesehenen Partnerschaftsstadt Cosne war auf diesem Treffen leider nicht anwesend. Ein Bürgermeister eines Nachbarortes von Cosne organisierte eine Zusammenkunft des Bürgermeisters von Cosne mit Herrn Bröcking. Herr Bröcking
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1967
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1967
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19. l.i 1966
21. 3 1966
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