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35 m von der Siegstraße (betroffene Grundstücke sind die Flurstücke 4471/4, 4469/9, 4469/4, 4469/2 und 4468),
im Westen durch den festgesetzten Verbindungsweg von der Siegstraße bis zur Lahnstraße (D 2 - E 2);
C: im Nordwesten von der Lahnstraße,
im Nordosten von dem Flurstück 4478/4, im Südwesten durch den festgesetzten Verbindungsweg von der Lahnstraße bis zur Fröschpfortstraße (E 3 bis F 3) und im Südosten durch den festgesetzten Fußweg;
wird hiermit im Sinne des § 10 des BBauG vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.
Beschluß zu Punkt 1/9. Verläse Nr. 191
Änderung des Bebauungsplanes "Aiberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Aiberthöhe" für ein Gebiet,
weiches umgrenzt wird:
A: vom verlängerten Steinweg (Lahnstraße), von der Straße A (Dillstraße) und von der Straße C (Rheinstraße);
B: von einem Teil der geplanten Straße A (Dillstraße,) dem Flurstück 3663 auf einer Tiefe von ca. 1,5 m und Teile des Flurstücks 5803, der verlängerten Biergasse, Flurstück 5696 (volle Breite), dem Feldweg Flurstück 5705 (volle Breite) und einem ca. 2,75 m breiten Geländestreifen südlich des Feldweges Flurstück 5802, und zwar Teile der Flurstücke 3607, 3608, 3609, 2610, 3610 und 3612;
wird hiermit im Sinne des § 10 des BBauG vom 23. 6. 1960
als Satzung beschlossen.
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