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§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamt-
betrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
erhöht um vermin-gegenüber auf nunmehr dert bisher festgesetzt DM_um_DM_MM
im a.o.Haushalt
die Einnahmen 29.330,— - 600.168 629.498 die Ausgaben 29.330,— - 600.168 629.498
§ 2 entfällt § 3 entfällt
Gern. § 37 GO. stimmte der Bürgermeister bei der Beschlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung des Hospitalfonds nicht mit..
Beschluß zu Punkt 1/6. Vorlage Nr. 187
Zuschuß zu einer Wegebaumaßnahme der Gemeinde Horressen
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die Zahlung eines weiteren Zuschusses in Höhe von 2.500 DM an die Gemeinde Horressen zum Ausbau des Weges Ortsausgang Horressen/ Stadtwaid.
Der Betrag ist überplanmäßig im Rechnungsjahr 1965 bereitzustellen.
Beschluß zu Punkt 1/7. Vorlage Nr. 188
Anlage einer 2. Äswiese im Stadtwald
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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