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Zu 2.) Der Platz gegenüber dem Amtsgericht soll gärtnerisch gestaltet werden* D8r Sockel des ehemaligen Kaiser—Wilhelm—Denkmals wurde bereits beseitigt.
Die Anlage zwischen der kath. Kirche und dem alten Gymnasium soll erneuert und evtl, durch einen Springbrunnen oder Schusterjungen verschönert werden.
Einzelheiten der gärtnerischen Gestaltung sollen in den zuständigen Ausschüssen besprochen werden,
Gern. § 37 GO stimmte der Bürgermeister bei der Beschlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur nicht mit.
Beschluß zu Punkt 1/5. Vorlage Nr. 186
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das R.J. 1965
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Nachtrags-Haushaltssatzung des Hosuitalfonds für das Rechnungsjahr 1965
Aufgrund des § 101 in Verbindung mit) § 79 der Gemeinde Ordnung für Rheinland-Pfalz in der Neufassung vom 25. September 1964 (GVB1. s! 145) wifd nach Beschluß des Stadtrates vom 25. 11. 1965 folgende Nachtragshaushai t ssatzung erlassen: /j
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