Akte 
Sitzung 25. November 1965
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 16 -

Beschluß zu Punkt 1/4. Vorlage Nr. 185

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1965

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß!

Nachtrags-Haushaltssatzung der Stadt

für das Rechnungsjahr 1965

Auf Grund des § 101 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Neufassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach Beschluß des Stadtrates vom 25. 11. 1965 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damü der desamt- betrag des Haushalts­planes einschl. der erhöht vermin- Nachträge um dert um gegenüber auf nunmehr DM DM bisher festgesetzt

DM DM

a)

im ordentl. Haushalt

die Einnahmen

156.000

- 2.603.278

2.759.278

die Ausgaben

156.000

- 2.603.278

2.759,278

b)

im a.o. Haushalt

die Einnahmen

2.169.269

- 2.470.290

4.639.559

die Ausgaben

2.169.269

- 2.470.290

4.639.559

§ 2 Die Steuersätze für das Rechnungsjahr 1965 werden nicht geändert.

§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1965 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadt­kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegen­über der bisherigen Festsetzung von 300.000 DM nicht geändert.

§ 4 Der Darlehensbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1965 dienen soll, wird gegenüber der bisherigen Fest­setzung in Hohe von 1.435.000 DM nicht geändert.

- 17