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Beschluß zu Punkt 1/4. Vorlage Nr. 185
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das R.J. 1965
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß!
Nachtrags-Haushaltssatzung der Stadt
für das Rechnungsjahr 1965
Auf Grund des § 101 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Neufassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach Beschluß des Stadtrates vom 25. 11. 1965 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damü der desamt- betrag des Haushaltsplanes einschl. der erhöht vermin- Nachträge um dert um gegenüber auf nunmehr DM DM bisher festgesetzt
DM DM
a)
im ordentl. Haushalt
die Einnahmen
156.000
- 2.603.278
2.759.278
die Ausgaben
156.000
- 2.603.278
2.759,278
b)
im a.o. Haushalt
die Einnahmen
2.169.269
- 2.470.290
4.639.559
die Ausgaben
2.169.269
- 2.470.290
4.639.559
§ 2 Die Steuersätze für das Rechnungsjahr 1965 werden nicht geändert.
§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1965 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 300.000 DM nicht geändert.
§ 4 Der Darlehensbetrag, der zur Bestreitung von Ausgaben im außerordentlichen Haushaltsplan des Rechnungsjahres 1965 dienen soll, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Hohe von 1.435.000 DM nicht geändert.
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