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Beschluß zu Punkt 1/1 und 1/2
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt den seitens der Verwaltung ge** planten Vorhaben des Rathausumbaues und der Fassadenreparatur grundsätzlich zu. Die endgültige Entscheidung über die Finanzierung der Bauvorhaben wird im Rahmen des Haushaltsvoranschlages 1966 getroffen.
Beschluß zu Punkt 1/3. Vorlage Nr. 184 Jahresrechnung 1964, Entlastung des Bürgermeisters
19.12
1966^
28.
1967
10 . ' 1967
t.
38 .
196 '
12 .
196
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Nachdem von den Berichten der Stadtverwaltung und des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis genommen worden ist, wird dem Bürgermeister Entlastung für die Jahresrechnung 1964 der Stadt und des Hosplial- fonds erteilt.
Die in der Jahresrechnung im einzelnen nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen, für die eine besondere Genehmigung während des Rechnungsjahres nicht erteilt worden ist, werden hiermit nachträglich gebilligt.
19. 1. 1966
-ii 21. r
1966
Gern § 110 GO nahm Bürgermeister Mangels an der Beschlußfassung nicht teil.
Zu Punkt 1/3 spricht der Vorsitzende den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses und der Verwaltung für die geleistete Arbeit seinen Dank aus.
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13 ^ 19(W .

