2. Gewerbesteuer:
a) nach Gewerbeertrag u* -kapital
b) Zweigstellensteuer
c) nach der Lohnsumme
d) Zweigstellensteuer aus der Lohnsumme
e) Gewerbemindeststeuer jährlich
Hebesatz
Hebesatz
Hebesatz
Hebesatz
270 v.H. 351 v.H. 300 v.H.
650 v.H. 12,— DM
3* Hundesteuer:
jährlich für den 1. Hund für den 2. Hund für jeden weiteren Hund
60,— DM 90,— DM 120,— DM
§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000,—— DM festgesetzt.
In diesem Höchstbetrag sind DM Kassenkredite enthalten, die auf-grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Betreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 1.435*000,— DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:
1. Straßenbau
2. Kanalisationsbau (langfristig)
3. KanalisatiAnsbau (kurzfristig)
4. Anlage eines Friedhofs (Erweiterung) 5* Industrieansiedlung
6. Grundstücksankäufe
7 . Wasserbau
300.000,— DM 255*000,— DM 250.000,— DM I 85 .OOO,— DM 125*000,— DM 50.000,— DM 270.000,— DM
II. Wirtschaftsplan
des Wasserwerkes der Stadt Montabaur für das Wirtschaftsjahr 1965 (1. Januar 1965 bis 31. Dezember 1965)
Der Wirtschaftspläu für das Wirtschaftsjahr 1965 wird gemäß Beschluß des Stadtrates vom 29* 4. 1965
in der Einnahme auf 776.600,— DM in der Ausgabe auf 776.600,— DM
festgesetzt.
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