Akte 
Sitzung 04. Februar 1965
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/3

Änderung des Konzessionsvertrages mit der KEVAG

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der mit der Koblenzer Elektrizitätswerk und Verkehrs-Aktien­gesellschaft abgeschlossene Konzessionsvertrag vom 21. 9. 1938 bzw. der Zusatzvertrag vom. 11. 1957 wird rückwirkend ab 1. 1. 1964 bezüglich des Strompreises für die Straßenbeleuch­tung wie folgt geändert:

Der Grundpreis für jedes kw der vorgehaltenen Leistung be- trägt 288, DM/kW und Jahr. Der Arbeitspreis für jede von den Zählern angezeigte kWh beträgt 6,00 Dpf/kWh und ist mindestens für den Stromverbrauch zu bezahlen, der sich bei einer Betriebszeit der Straßenbeleuchtungsanlage von 2.000 Stunden/Jahr ergibt.

Die übrigen Bestimmungen der beiden Komzessionsverträge bleiben bestehen..

Beschluß zu Punkt 1/4

Überlassung von 6 Einzelpachtgrabstellen auf dem städt.

Friedhof für das Hospital zum Heiligen Geist

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1. Den Schwestern vom Orden der Armen Dienstmägde Jesu-Christi werden - soweit sie im Hospital in Montabaur längere Zeit caritative Tätigkeit ausgeübt haben - im Falle des Todes 6 Pachtgrabstellen auf Block 18 des städt. Friedhofes zur unentgeltlichen Benutzung ü8erlassen. Die in der Fried­hofssatzung festgesetzte Ruhefrist von 50 Jahren für eine Pachtgrabstelle gilt für diese Grabstellen.

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