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Beschluß zu Punkt 1/3
Änderung des Konzessionsvertrages mit der KEVAG
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der mit der Koblenzer Elektrizitätswerk und Verkehrs-Aktiengesellschaft abgeschlossene Konzessionsvertrag vom 21. 9. 1938 bzw. der Zusatzvertrag vom Iß. 11. 1957 wird rückwirkend ab 1. 1. 1964 bezüglich des Strompreises für die Straßenbeleuchtung wie folgt geändert:
Der Grundpreis für jedes kw der vorgehaltenen Leistung be- trägt 288, —— DM/kW und Jahr. Der Arbeitspreis für jede von den Zählern angezeigte kWh beträgt 6,00 Dpf/kWh und ist mindestens für den Stromverbrauch zu bezahlen, der sich bei einer Betriebszeit der Straßenbeleuchtungsanlage von 2.000 Stunden/Jahr ergibt.
Die übrigen Bestimmungen der beiden Komzessionsverträge bleiben bestehen..
Beschluß zu Punkt 1/4
Überlassung von 6 Einzelpachtgrabstellen auf dem städt.
Friedhof für das Hospital zum Heiligen Geist
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Den Schwestern vom Orden der Armen Dienstmägde Jesu-Christi werden - soweit sie im Hospital in Montabaur längere Zeit caritative Tätigkeit ausgeübt haben - im Falle des Todes 6 Pachtgrabstellen auf Block 18 des städt. Friedhofes zur unentgeltlichen Benutzung ü8erlassen. Die in der Friedhofssatzung festgesetzte Ruhefrist von 50 Jahren für eine Pachtgrabstelle gilt für diese Grabstellen.
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