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Der Stadtrat genehmigt aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 25* 9- 1964 (6VB1. S. 145) die Satzung über die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur*
/ Eine Ausfertigung der Satzung ist dieser Niederschrift beigefügt.
Beschluß zu Punkt 1/6
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 25* 9* 1964 (GVB1. S. 145) die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur#
/ Eine Ausfertigung der Satzung ist dieser Niederschrift beigefügt *
Beschluß zu Punkt 1/7
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadtgemeinde Montabaur ^
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 25* 9* 1964 (GVB1. S. 145) die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadtgemeinde Montabaur.
/ Eine Ausfertigung der Satzung ist dieser Niederschrift beigefügt.
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1965
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15^ < 1965
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