Akte 
Sitzung 08. Dezember 1964
Entstehung
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Der Stadtrat genehmigt aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 25* 9- 1964 (6VB1. S. 145) die Satzung über die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur*

/ Eine Ausfertigung der Satzung ist dieser Niederschrift beigefügt.

Beschluß zu Punkt 1/6

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 25* 9* 1964 (GVB1. S. 145) die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müll­abfuhr in der Stadt Montabaur#

/ Eine Ausfertigung der Satzung ist dieser Niederschrift beigefügt *

Beschluß zu Punkt 1/7

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadtgemeinde Montabaur ^

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt aufgrund der §§ 24 und 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 25* 9* 1964 (GVB1. S. 145) die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadtge­meinde Montabaur.

/ Eine Ausfertigung der Satzung ist dieser Niederschrift beigefügt.

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