Akte 
Sitzung 08. Dezember 1964
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 1/5 Nachtragahaushaltsplan 1964

Der Stadtrat beschließt einstimmig:

Nachtragshaushaltssatzung

des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1964

Aufgrund des § 101 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach Beschluß des Stadtrates vom 8. 12. 1964 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

erhöht Vermindertgegenüber um um bisher

DM DM DM

auf nunmehr festgesetzt DM

a) im ordentl.

Haushalt

die Einnahmen 6.764, die Ausgaben 6.764,

b) im a.o. Haushalt

die Einnahmen 72.400,-- die Ausgaben 72.400,

§

2

entfällt

§

3

entfällt

-

67.450,

74 . 214 ,

-

67.450,

74 . 214 ,

56.367,--

128.767,

-

56.367,

128.767,

Beschluß zu Punkt 1/6

Satzung über die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

1965

15 ^ 6 . 196 ^

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