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Beschluß zu Punkt 1/5 Nachtragahaushaltsplan 1964
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
Nachtragshaushaltssatzung
des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1964
Aufgrund des § 101 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach Beschluß des Stadtrates vom 8. 12. 1964 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
erhöht Vermindertgegenüber um um bisher
DM DM DM
auf nunmehr festgesetzt DM
a) im ordentl.
Haushalt
die Einnahmen 6.764,— die Ausgaben 6.764,—
b) im a.o. Haushalt
die Einnahmen 72.400,-- die Ausgaben 72.400,—
§
2
entfällt
§
3
entfällt
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67.450,—
74 . 214 ,—
-
67.450,—
74 . 214 ,—
56.367,--
128.767,—
-
56.367,—
128.767,—
Beschluß zu Punkt 1/6
Satzung über die öffentliche Müllabfuhr in der Stadt Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1965
15 ^ 6 . 196 ^
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