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5. Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Montabaur
Ab Dezember 1964 gibt die Stadtverwaltung Montabaur ein Mitteilungsblatt heraus, das Bindeglied sein soll zwischen der Bürgerschaft, den örtlichen Institutionen und Vereinen und der Verwaltung. Das Mitteilungsblatt erscheint wöchentlich und wird ab Januar zu einem Bezugspreis von 1,80 DM vierteljährlich zu erhalten sein. Sollte das Mitteilungsblatt bei der Bevölkerung guten Anklang finden, wird es zu einem späteren Zeitpunkt zum amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Montabaur erklärt werden.
Der Vorsitzende bittet die Ratsmitglieder, die Bemühungen der Verwaltung mitzuunterstützen und in der Bevölkerung für das Amtsblatt der Stadt Montabaur zu werben.
6. Planung Umgehungsstraße
In der Zeit der Offenlegung der Planungsunterlagen der Umgehungsstraße - B 49 - in Montabaur wurden drei Widersprüche, und zwar von einem Grundstücks- und Hoteleigentümer, von einem Hotelpächter und einem weiteren Grundstückseigentümer auf dem Himmelfeld, eingelegt.
Die Widersprüche liegen z. Z. der Bezirksregierung zur Prüfung vor. Es ist anzunehmen, daß mit den drei Widerspruchsführern eine Einigung erzielt werden kann, so daß die weitere Planung der Umgehungsstraße dadurch nicht aufgehalten wird.
7. Besprechungstermin des Kreisausschusses und des Stadtrates
Der Stadtrat stimmt dem Antrag des Vorsitzenden zu,
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