Akte 
Sitzung 13. Oktober 1964
Entstehung
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Weiter sind nach Meinung des Prüfungsausschusses di* Kotten für die An­lage einer Gemeinschaftsantenne auf die Mieter umzulegen und zwar derart, daß der monatliche Mietbetrag pro Familie um 1.-- DM erhöht wird.

Dann wird weiter angeregt, daß die bestehenden Gebührenkassen ans Sicher­heitsgründen öfter die Gebühren an die Stadtkasse abliefern und zwar, wenn sie einen Betrag von ca. 100.-- DM erreicht haben.

Zu § 108 (3) GO

Die einzelnen Einnahmen und Ausgaben sind nach den (gesetzlichen Bestim­mungen und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften verwaltet worden.

Zu § 108 (4) GO (Gleichzeitig Wirtschaftlichkeits- und Organisations­prüfung)

Diese Überprüfung hat ergeben, daß keinerlei Veranlassung gegeben ist, die Handlungsweise der Verwaltung zu beanstanden.

Im übrigen sind alle Bücher, Verzeichnisse und Nachweisungen übersicht­sauber und ordnungsgemäß geführt worden.

Auf Grund des Prüfungsergebnisses nach § 110 dar Gemeindeordnung em­pfiehlt dar Prüfungsausschuß der Stadtrat die Entlastung des Bürgermeis­ter* für das Rechnungsjahr 1963 zu erteilen.

Montabaur, den 13. Oktober 1963

Der Prüfungsausschuß;