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Weiter sind nach Meinung des Prüfungsausschusses di* Kotten für die Anlage einer Gemeinschaftsantenne auf die Mieter umzulegen und zwar derart, daß der monatliche Mietbetrag pro Familie um 1.-- DM erhöht wird.
Dann wird weiter angeregt, daß die bestehenden Gebührenkassen ans Sicherheitsgründen öfter die Gebühren an die Stadtkasse abliefern und zwar, wenn sie einen Betrag von ca. 100.-- DM erreicht haben.
Zu § 108 (3) GO
Die einzelnen Einnahmen und Ausgaben sind nach den (gesetzlichen Bestimmungen und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften verwaltet worden.
Zu § 108 (4) GO (Gleichzeitig Wirtschaftlichkeits- und Organisationsprüfung)
Diese Überprüfung hat ergeben, daß keinerlei Veranlassung gegeben ist, die Handlungsweise der Verwaltung zu beanstanden.
Im übrigen sind alle Bücher, Verzeichnisse und Nachweisungen übersichtsauber und ordnungsgemäß geführt worden.
Auf Grund des Prüfungsergebnisses nach § 110 dar Gemeindeordnung empfiehlt dar Prüfungsausschuß der Stadtrat die Entlastung des Bürgermeister* für das Rechnungsjahr 1963 zu erteilen.
Montabaur, den 13. Oktober 1963
Der Prüfungsausschuß;

