A nlage 1
Vertrag
Zwischen der Stadt Montabaur - weiterhin kurz Stadt genannt - und der Firma Erwin Kalinna, Lauingen/Donau, Fabrik für Ladeneinrichtungen - fernerhin kurz Firma genannt - wird folgender neuer Vertrag geschlossen, der an die Stelle des am 28. 1. 1964 von den Vertragspartnern Unterzeichneten Vertrages tritt:
§ 1
Die Firma beabsichtigt, auf den im Grundbuch von Montabaur eingetragenen Grundstücken
Flur 45, Parzelle 9, Größe 3.101 qm Flur 45, Parzelle 10, Größe 2.331 qm Flur 45, Parzelle LI, Größe 3.596 qm
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einen Industriebetrieb zu errichten, welcher in seiner Endstufe etwa 100 - 150 Arbeitskräfte beschäftigen und später auch auf die Parzelle 16 - 6.965 qm groß - ausgedehnt werden soll.
§ 2
Da die Stadt zur Förderung der Industrieansiedlung eigenes Baugelände nicht zur Verfügung stellen kann, so gewährt sie der Firma zum Ankauf des erforderlichen Geländes ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von 37.000 DM. Eine Erhöhung des Darlehensbetrages auf 50.000 DM wird in Aussicht gestellt, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren auch auf der Parzelle 16 Fabrikationsräume erstellt werden und damit eine Produktionssteigerung und Umsatzerhöhung des Betriebes in Montabaur verbunden ist.
§ 3
Das Darlehen wi#d nach und nach in einen verlorenen Zuschuß umgewandelt. Das geschieht in der Weise, daß zum 31. 12. jeden Jahres ein Betrag in Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt für das abgelaufene Jahr gezahlten Gewerbesteuer erlassen (.wird. Ist nach Ablauf von 10 Jahren das Darlehen auf diese Weise noch nicht restlos getilgt, so muß der noch restbleibende Betrag innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden.
§ 4
Das Darlehen wird ausgezahlt:
Ein Drittel bei Baubeginn des Fabrikgebäudes, ein Drittel bei Rohbauabnahme des Fabrikgebäudes und ein Drittel bei betriebsbereiter Herstellung des Fabrikgebäudes.
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