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zum Preise von 900,— DM (einschl. Kosten).
Diese Grundstücksabgaben sind flächenmäßig zur gegebenen Zeit von der Stadt zu ersetzen.
13.10
1964
B. Folgende Grundstückstauschgeschäfte:
1. Die Eheleute Architekt Willi Türk aus Montabaur, Eschel- bacher Straße^ geben an die Stadt ab das Grundstück in der Gemarkung Montabaur,
Flur 31 Parz. Nr. 4236 = 16,79 ar
im Werte von 10.074,— DM,
gegen das städt. Grundstück in der Gemarkung Montabaur Flur 31 Parz. Nr. 4986 = 22,78 ar
im Werte von 13.668,— DM.
Den Differenzbetrag von 3.594,— DM zahlen die Eheleute Türk an die Stadt Montabaur.
2. Die Stadt tauscht ihre Grundstücke in der Gemarkung Horressen
Flur 9, Parz. Nr. 1683/1 = 5,25 ar " 9, Parz. " 1682/2 = 7,24 ar
gegen das Grundstück der Eheleute Johann Müller aus Montabaur, Hospitalstraße, in der Gemarkung Montabaur
Flur 31 Parz. Nr. 4242 = 26,02 ar
und zahlt den Eheleuten Müller 15.612,— DM heraus.
Ratsmitglied Johann Müller nahm gemäß § 35 GO wegen Sonder— interesse an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
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iß . 6 . 1964
16.7* ' 1964 jl j
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