I. Der Stellenplan der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1964 (Anlage zum Haushaltsplan, Seite 53 und 54) wird in der vorliegenden Form beschlossen.
II. Der Verwaltungsangestellte Günther Schönberger wird unter Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Wirkung vom 1. 5. 1964 als Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes angestellt.
III. Der Stellenplan (Stellenübersicht) des Wasserwerkes der Stadt Montabaur für das Wirtschaftsjahr 1964 (Anlage zum Haushaltsplan, Seite 84) wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Beschluß zu Punkt 3. Vorlage Nr. 25
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1964
Der Stadtrat beschließt einstimmig:
r\
I. Hau shat1s s at zung
Aufgrund der §§ 93 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 5. 10. 1964 (GVB1. S. 117) wird für das Rechnungsjahr 1964 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 30. 4. 1964 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1964 wird im ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 2.078.908,— DM in der Ausgabe auf 2.078.908,— DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 1.598.100,— DM in der Ausgabe auf 1.598.100,— DM
festgesetzt.
8

