9
4. Die Wasserleitungen werden durch die Trasse zerschnitten.
Für die Hauptwasserleitung 0 NW. 200 muß nach Tieferlegung unter der geplanten Straße an der Kreuzungsstelle zur evtl. Durchführung von Reparaturen ein begehbarer Durchlaß angelegt werden. Die im aufgehobenen Wirtschaftsweg zum Roßberg liegende Wasserleitung NW. 80 muß in dem neuen Weg verlegt werden.
5. Die Verbindung zwischen dem Unfallkrankenhaus Montabaur und der Autobahn muß bei einer fehlenden Auffahrt zur Umgehungsstraße an der L.11.0. (Holler) über die Auffahrt an der L.1.0. durchgeführt werden, falls nicht der bisherige schwierige lange Weg über die alte B 49 durch die Stadt beibehalten werden soll. Es muß auf jeden Fall die Möglichkeit einer Verbindung zwischen der Umgehungsstraße und der L.11.0. (Holler) überprüft werden, da bei der Häfigkeit von Unfällen jeder Vermeidbare Zeitverlust bedingt durch längere Fahrzeiten nicht zu verantworten wäre.
Beschluß zu Punkt 1/5
Änderung des Bebauungsplanes "Hohe Straße" als Satzung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Abänderung des Bebauungsplanes "Hohe Straße" wird hiermit im Sinne des § 10 des BBauG, vom 23. 6. 1960 als Satzung beschlossen.
Beschluß zu Punkt 1/6 Bebauungsplan Wassergraben V
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Wassergraben V" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
10

