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ablehnen muß. Er macht den Vorschlag, das Wasserwerk in Regieführung zu belassen und nur die kaufmännische Buchführung anstatt der kameralistischen einzuführen.
Zu Punkt 1/3
Schließung des städt. Bades zum 1.9.1963
Nach kurzer Aussprache beschloß der Stadtrat, den Punkt über die Schließung des städt. Bades vorerst zurückzustellen und von der Verwaltung und dem Ausschuß nochmals überprüfen zu lassen.
Beschlüsse zu Punkt 1/4 Nachbewilligung vom Haushaltsmitteln
a) Straße zum Hotel Himmelfeld
Der Stadtrat genehmigt einstimmig die Übernahme der anteiligen satzungsgemäßen Kosten für den Ausbau der Straße von der B 255 zum Hotel Himmelfeld in Höhe von 7.464,— DM.
Soweit der Betrag im R.J. 1963 bei der Haushaltsstelle 6.65.961 (Straßenneubaumaßnahmen) nicht freigemacht werden kann, wird er als überplanmäßige Ausgabe bei dieser Haushaltsstelle bewilligt mit der Maßgabe, Deckung möglichst im Nachtragshaushaltsplan 1963 sicherzustelien.
b) Steuernachforderungen an das Wasserwerk
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Zur Abdeckung der Gewerbesteuernachforderung für 1961 und der Körperschaftssteuervorauszahlung für 1963, die dem Wasserwerk auferlegt worden sind, werden im R.J. 1963 bei der Haushalts- stelle 8.815.656 (Steuern und Versicherungen) 10.000 DM zusätzlich bewilligt.
Diese Mehrkosten sind, soweit Deckung durch Einnahmeerhöhuhgen
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29.9.
1964
13.10
1964
1964
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