Errichtung eines Hallenbades vorrängig vor der des Freibades zu behandeln. Nach den in Nordrhein-Westfalen gemachten Erfahrungen ist bei einer späteren Errichtung des Freibades nochmals mit einem Zuschuß zu rechnen.
Außerdem erfordert ein Freibad mit Schwimmerbecken dieselben Kosten wie ein Hallenbad, da die Nebeneinrichtungen, die im Hallenbad sowieso vorhanden sind, gesondert errichtet werden müssen.
Oie Ausführungen von Amtmann Schäfer ergänzt Architekt Dr. Krieger wie folgt:
"Wenn Sie nur ein reines Freibad bauen, müssen Sie ein Schwimmerbecken errichten, ein Gebäude für die Filteranlage erstellen, Sie müssen eine zentrale Kleiderablage, Wechselzellen, Toilettenanlagen und Reinigungsbäder bauen. Diese Kosten kämen dann so hoch, daß Sie für dasselbe Geld auch ein Hallenbad errichten könnten.
Wenn Sie aber zuerst das Freibad und später das Hallenbad bauen, dann entfielen die ganzen Vorteile der Kombination.
Sie würden also alles zweimal nebeneinander bauen.
Ich möchte Ihnen deshalb vielleicht den Vorschlag machep, daß wir so verbleiben, Ich werde Ihnen spezifiziert noch einmal die Baukosten zusammenstellen, Herr Schäfer wird Ihnen den Fragebogen hereingeben und mir nach Auswertung die vorläufige Wirtschaftlichkeitsberechnung angeben. Sie können dann sehen, welche Zahlen herauskommen. Das wäre die zunächst wichtige Zusammenstellung."
Weitere Diskussionspunkte um die Erstellung des Bades erschöpfen sich in Fragen allgemeiner Art an den Architekten und Amtmann Schäfer und beziehen sich vorwiegend auf die Rentabilität der Anlage von Montabaur.
Der Vorsitzende schließt um 19.45 Uhr die Sitzung und bedankt sich bei Herrn Architekt Dr. Krieger und Herrn Amtmann Schäfer für ihre sachlichen Ausführungen.
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