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30 angenommen wird, während in Montabaur 20 Badetage zugrunde gelegt werden können.
Ein verminderter Energieverbrauch tritt selbstverständlich auch ein durch die Errichtung des kleineren Badetyps, da weniger Fläche und weniger Wasser beheizt werden muß. Die Anzahl der Besucher beeinträchtigt kaum den Heizölverbrauch.
Die Anzahl der Badetage, die zur Benutzung des Freibades zur Verfügung stehen, vermindern den Energieverbrauch jedoch wesentlich.
Weitere Fragen befassen sich mit der Benutzung des Bades durch die Kreisbevölkerung und einen damit evtl, zu erwartenden Zuschuß.
In personeller Hinsicht können sich Schwierigkeiten ergeben, da die Tarifbestimmungen in Verbindung mit der 45-Stunden-Woche berücksichtigt werden müssen. In Bochum ist in dieser Beziehung eine Sonderregelung getroffen; an Sonntagen lösen sich 3 Schichten ab.
Amtmann Schäfer bittet um Auskunft, für welche Größenordnung des Bades sich die Stadt Montabaur entscheiden will. Er schlägt eine Abstimmung darüber vor, da von diesem Beschluß die künftige Planung des Architekten abhängt.
Der Vorsitzende erklärt daraufhin, daß eine Abstimmung über dieses Problem heute wohl nicht möglich sei, da zunächst einmal der Fragebogen, abgestimmt auf die in Montabaur vorliegenden Verhältnisse, aufgestellt werden muß. Die bisherigen Ausführungen haben ergeben, daß der bisherige Badetyp (10 x 25 m) Kosten in Höhe von 1,4 Mill. DM erfordert, während für das Nichtschwimmerbecken mit allen Nebenkosten allein 800 000 DM zu veranschlagen sind. Nach Ansicht des Vorsitzenden müßte die Kombination Halienbad/Freibad in einem durchgeführt werden, da das Projekt sonst unvollständig ist. Würde das Bad in 2 Bauabschnitten erstellt, erhöhen sich zwangsläufig die Kosten. Im übrigen ist zu diesen Fragen zunächst die Finanzabteilung zu hören.
In einer weiteren Diskussion empfiehlt Amtmann Schäfer, zuerst nur das Hallenbad mit der Liegeterrasse, ohne den Umkleidetrakt, für 1,4 Mill. DM zu errichten. Bei 20 Badetagen im Jahr, mit denen im Westerwald gerechnet werden, ist die
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