Akte 
Sitzung 17. Juli 1963
Entstehung
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die Aufhängemöglichkeiten für Kleider nicht etwa auf eine Besucherzahl von 100 abgestellt, sondern die Aufnahme der Badegäste, die im Freibad schwimmen, mitberücksichtigt. Es sind also 489 Kleiderablagen vorgesehen. Oie Errichtung eines kombinierten Bades ruft auch keine Veränderung in der personellen Besetzung hervor. Für das Hallenbad ist ein staatlich geprüfter Bademeister erforderlich, während im Freibad ein Bademeister ohne Prüfung ausreicht. Durch die zusätzliche Anlage eines Freibades zum Hallenschwimmbad wird also eine wesentlich größere Wirtschaftlichkeit erzielt. Sollten jedoch die finanziellen Mittel zur Errichtung eines kombinierten Bades nicht ausreichend sein, so wäre u.U. zunächst die Errichtung eines Hallenbades und die spätere Ergänzung durch das Freibad vorzuschlagen.7

Im Anschluß daran gibt Amtmann Schäfer noch einige Zahlen­unterlagen des Bades in Bochum bekannt, die jedoch wegen der verschiedenartigen Verhältnisse für Montabaur nicht maß­gebend sein können. Vor allem muß berücksichtigt werden, daß in Bochum äußerst niedrige Benutzungsgebühren angesetzt sind; die Bäder werden fast verschenkt.

Oie Stadt Bochum hat bei Ihrer Anlage (12,5 x 25 m) im 1. Jahr des Betriebes einen Zuschußbedarf von 68.452, DM. Diesem Zu­schußbetrag liegt ein Eintrittspreis von -,60 DM für Erwachsene, -,45 DM für Jugendliche und -,30 DM für Kinder zugrunde. Bei einem Eintrittspreis von -,85 DM hätte das Defizit jedoch nur 44.000, DM betragen.

Das Bad in Bochum hatte im 1. Jahr eine Besucherzahl von 136 000 Personen. Auf die Verhältnisse in Montabaur übertragen würden bei einer geschätzten Besucherzahl von 12.000 Personen umgerechnet auf die Badefreudigkeit der Bevölkerung mit 5 pro Kopf und Jahr etwa 60 000 Besucher einzukalkulieren sein. Das entspricht weniger als der Hälfte der Besucherzahl von Bochum.

Die Badekosten des Bochumer Bades auf den Kopf des Besuchers umgerechnet ergeben folgendes Bild:

Der Besucherpreis von -,35 DM erfordert einen Zuschuß der Stadt in Höhe von -,50 DM, so daß pro Bad -,85 DM Gesamtkosten zu veranschlagen sind. In diesem Unkostenfaktor sind die allgemeinen