Akte 
Sitzung 11. Juli 1963
Entstehung
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Beschluß zu Punkt 11/3 Verzicht auf ein Vorkaufsrecht

Ratsmitglied Ratz verläßt während der Verhandlung und Abstimmung den Sitzungssaal.

Oer Stadtrat ist mit dem Vertragsentwurf zwischen der Stadt Montabaur und der Firma Jacob Böckling K.G., Montabaur, zur Regelung der Grundstücksverhältnisse in der Hackenbitz einver standen. '

Beschluß zu Punkt 11/4

Fahrzeugentschädigung für den Revierbeamten Der Stadtrat beschließt einstimmig:

Mit dem Revierbeamten der Revierförsterei Montabaur ist eine Vereinbarung über die regelmäßig wiederkehrende dienstliche Benutzung seines privateigenen Kraftfahrzeuges zu treffen.

Die Abfindung erfolgt nach der Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Entschädigung für dienstliche Benutzung eigener Kraftfahrzeuge vom 3.1.1963 (GVB1. Nr. 7) mit Wirkung vom 1.7.1962.

Die Mittel für 1963 und die Nachzahlung für das Rechnungsjahr 1962 werden hiermit bewilligt.

Beschluß zu Punkt 11/5

Personalangelegenheit

Stadtassistent Georg Fetz wird mit Wirkung vom 1.8.1963 zum Stadtsekretär ernannt und in die freie Planstelle 8 der Besoidungsordnung A eingewiesen.

Diesen Beschluß faßt der Stadtrat einstimmig.

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