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deutende Rolle spielt.
Stadtbaumeister Galke nannte als endgültigen Termin der Fertigstellung September/Oktober 1963.
II. Nichtöffentliche Sitzung
Der Stadtrat beschließt in nichtöffentlicher Sitzung, die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte und Punkt 1/6, Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet "Wassergraben V", zu beraten. Zur Verkündung des Beschlusses stellte der Vorsitzende die Öffentlichkeit wieder her und gibt die Entscheidung des Stadtrates bekannt. Die folgenden Punkte werden sodann in nichtöffentlicher Sitzung beraten.
Beschluß zu Punkt 11/1
Antrag auf Abänderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Der Stadtrat beschließt bei einer Gegenstimme den Bebauungsplan "Alberthöhe" derart abzuändern, daß durch Verlegung der Straße der Abstand zwischen dem Hause Lenz und der neuen geplanten Straße mit 3,0 m bestehen bleibt.
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Beschluß zu Punkt 11/2
Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung im Baugebiet "Alberthöhe"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Karl Keiner erhält die Zustimmung zum Ausbau des Obergeschosses seines Stall- und Lagergebäudes in Montabaur Flur 17, Flurstück 2976/1 mit der Auflage, den von der Stadtverwaltung ausgearbeiteten Vertrag zu unterzeichnen.
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