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3. Die Rechte des Stadtrates werden dem Finanz- und Hauptausschuß übertragen bei überp lanmäßigen Ausgaben bis zum Einzelbetrag von 5.000,— DM und bei außerp lanmäßigen Ausgaben bis zum Einzelbetrag von 1.000,— DM.
Beschluß zu Punkt 1/2 Nachbewilligung von Haushaltsmitteln
a) für Instandsetzungsarbeiten im Rathaus
An Unterhaltungsmitteln für das Rathaus werden für das R.J. 1963 1.000,— DM nachbewilligt. Der Haushaltsansatz erhöht sich somit von 2.000,— DM auf 3.000,— DM.
b) für Friedhofserweiterung
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Haushaltsplanansatz für die Friedhofserweiterung im R.J. 1963 wird von 2.300,— DM auf 4.000,— DM erhöht. Die Deckungsmittel sind durch eine entsprechende Entnahme aus der Friedhofsrücklage sicherzustellen, soweit nicht ein Ausgleich im Nachtragshaushalt möglich ist.
Beschluß zu Punkt 1/3
Anschaffung von Uniformröcken für den Fanfarenzug der Freiwilligen Feuerwehr
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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Zur 1. Ausstattung des Fanfarenzuges der Freiwilligen Feuerwehr bewilligt der Stadtrat die Anschaffung von 30 Uniformjacken zum Preise bis zu 85,— DM je Stück. Die Verhandlungen über den endgültigen Preis mit der Herstellerfirma führt die Stadtverwaltung. Die Ausgabe wird als außerplanmäßige Ausgabe gern. §
101 GO genehmigt.
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