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n.7. r 1963 29 .
1964
Zu Beginn der öffentlichen Sitzung gratulierte der Vorsitzende dem Stadtratsmitglied Emil Witte (SPD) zu dessen Wahl als Abgeordneter im,Landtag Rheinland-Pfalz.
17.7.
1963
^16.8.
1963
Beschluß zu Punkt 1/1
Festlegung des Begriffes "unerhebliche über- oder außerplanmäßige Ausgaben" (§ 10% (1) GO)
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Zu § 101 (1) der GO für Rheinland-Pfalz in der Neufassung vom 5.10.1954 wird unter besonderem Hinweis auf die Deckungsvorschriften beschlossen:
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1. "Unerhebliche" über planmäßige Ausgaben sind:
a) Bei Haushaitsplanansätzen bis 500,— DM Überschreitungen bis zu 20 v.H., aber nicht mehr als 50,— DM je Haushaltsstelle.
b) Bei Haushaitsplanansätzen von 501 - 5.000,— DM Überschrei tungen bis zu 10 v.H., aber nicht mehr als 250,— DM je Haushaltssteile.
c) Bei Haushaltsplanansätzen von 5.001 - 10.000,— DM Überschreitungen bis zu 5 v.H., aber nicht mehr als 300,— DM je Haushaltsstelle.
d) Bei Haushaltsplanansätzen von 10.001 - 50.000,— DM Überschreitungen bis zu 3 v.H., aber nicht mehr als 500,— DM je Haushaltsstelle.
e) Bei Haushaltsplanansätzen über 50.000,— DM Überschrei
tungen bis zu 1 v.H., aber nicht mehr als 1.000,— DM je Haushaltsstelle. ^
2. "Unerhebliche" außerp lanmäßige Ausgaben sind:
Ausgaben von im Einzelfall nicht mehr als 500,— DM.
Die Zahl von 5 Einzelvorgängen dieser Art darf im R.J.
nicht überschritten werden.
/ 29.8.\ 1963
7"1
i{4.10. 1963
387f:
196]
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1963
14.1.
1964
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