Markus Bösl hin, in dem dieser die Verkittung und den Aeuanstrich der Fenster im alten Amtsgericht beantragt. Oer Vorsitzende führt dazu aus, daß von den Mietern des alten Amtsgerichtes eine so geringe Miete gezahlt wird, daß für die laufend anfallenden Reparaturarbeiten nur in beschränktem Maße Mittel zur Verfügung stehen.
II. Nichtöffentliche Sitzung
Der Stadtrat beschließt in nichtöffentlicher Sitzung, die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte außer Punkt 11/3 zu beraten. Zur Verkündung dieses Beschlusses stellt der Vorsitzende die Öffentlichkeit gern. § 31 Abs. 2 des Selbstverwaltungsgesetzes wieder her und gibt die Entscheidung des Stadtrates bekannt. Die folgenden Punkte werden sodann in nichtöffentlicher Sitzung beraten.
Beschluß zu Punkt 11/1
Beschluß über eine Schutzbereichzone
Der Stadtrat beschließt einstimmig, daß gegen die Schutzbereichsforderung für die Standortmunitionsniederlage Montabaur, bekanntgegeben durch die Verfügung der Bezirksregierung vom 7.1.1963, Az.: 155—22 178/62 VS—Nfd, und in der Sitzung des Stadtrates vom 10.4.1963 durch Verlesen zur Kenntnis gebracht, keine Einwendungen erhoben werden.
Beschlüsse zu Punkt 11/2
Einsprüche gegen den Bebauungsplan "In und ober der Eichwiese"
a) Der Stadtrat beschließt einstimmig, den Einspruch der Eheleute Eberhard Keul, Montabaur, gegen den Entwurf zum Bebauungsplan "In und ober der Eichwiese" abzulehnen.

