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Beschlußfassung zu Punkt 11/la
lo Unter Aufhebung des Beschlusses vom 1.9.1961 genehmigt der Stadtrat einstimmig den Tausch des Grundstückes des Hospitalfonds in der Flur 24 Nr. 3830 = 33,78 ar groß gegen folgende Grundstücke der kath. Kirchengemeinde
Flur
26
Parz.Nr.
4451
u
23
" )!
3598
tt
23
" !!
3608
tt
23
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3601
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24
'! )!
3743
tt
24
tt tt
3823
= 12,62 ar = 6,oo ar = 6,8o ar
= 1,84 ar
=? 1,24 ar
= 1,47 ar
29,97 ar
Der beiderseitige Tauschwert beträgt 2.000 DM.
Die kath. Kirdhengemeinde muß die Grunderwerbsteuer für sich und den Hospitalfonds übernehmen. Außerdem trägt sie alle Kosten und Gebühren aus dem Vertrag.
2. Für die Wertminderung des Hospitaigrundstückes in der Flur 24 Nr. 3830 durch den dort aufstehenden Hochbehälter des Wasserwerkes der Stadt Montabaur, die sich beim Tausch mit der kath. Kirchengemeinde dadurch auswirkt, daß der Hospitalfonds 3,81 ar weniger an Grundfläche zurückerhält, zahlt das Wasserwerk dem Hospitalfonds eine einmalige Entschädigung in Höhe von 3.600 DM.
Beschluß zu Punkt 11/lb
Der Hospitalfonds erhält von dem Händler Josef Dick aus Montabaur das Grundstück in der Flur 25 Parz. Nr. 3988 = 12,57 ar oder 50,28 Ruten groß und zahlt dafür 100,— DM je Rute, das sind 5.028,— DM.
Der Hospitalfonds übereignet dem Josef Dick die Grundstücke in der Flur 37 Nr. 25/5500 = 23,62 ar 39 Nr. 5594 = 31,08 ar
54,70 ar = 218,80 Ruten, die mit 10,— DM je Rute, insgesamt also 2.188,— DM, zu bewerten sind.
Den Wertunterschied von 2.840,— DM zahlt der Hospitaifonds dem Tauschpartner nach Überschreibung der Grundstücke in bar.
Die Grunderwerbsteuer trägt für jeden Erwerb jede Partei selbst. Die übrigen Kosten aus dem Vertrag übernimmt der Hospitalfonds.
Beschluß zu Punkt II/2a
Der Stadtrat beschließt einstimmig den Ankauf der nachstehenden Grundstücksparzelien von der Ehefrau des Josef Rommershausen aus Horressen
Flur 9 Nr. 1682/2 = 7,24 ar Nr. 1683/1 = 5.25 ar
12,49 ar oder 49,96 Ruten
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