23.11.
1961
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Beschluß zu Punkt 1/1
Der Stadtrat wählt einstimmig für den Steuerausschuß beim Finanzamt Montabaur:
als Vertreter
den Stadtamtmann Adolf Gilles, Montabaur, als Stellvertreter
den Stadtoberinspektor Karl Kunst, Montabaur.
Beschluß zu Punkt 1/2
Der Stadtrat genehmigt einstimmig 10.000 DM für den Ausbau des sogenannten Promenadenweges als Wanderweg im Rechnungsjahr 1961, da eine Zusage über 8.000 DM Bundeszuschuß vorliegt.
Beschluß zu Punkt I/3a
Der Stadtrat beschließt den in der Zeit vom 15. September bis 16. Oktober 1961 ordnungsgemäß lt. § 2 BBauG ausgelegten Bebauungsplan "Auf dem Unteren Wassergraben III" im Sinne des § 10 BBauG mit seiner dazugehörigen Begründung vom 15. September 1961 einstimmig als Satzung.
Beschluß zu Punkt I/3b
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Abänderung des noch nicht festgestellten Teilbebauungsplanes "Am Wassergraben II" im Sinne des BBauG. § 10 mit der dazugehörigen Begründung vom 10.10.1961 als Satzung.
Dem Wunsch des Landratsamtes bezügl. des geforderten Gebäudeabstandes von der Zufahrtstraße soll entsprochen werden.
Beschluß zu Punkt I/3c
Der Stadtrat beschließt einstimmig die Abänderung des am 15.12.1960 festgestellten Bebauungsplanes "Wölfchesbitz" im Sinne des § 10 BBauG mit der dazugehörigen Begründung vom 20.9.1961 als Satzung.
Beschluß zu Punkt 1/4
Punkt 1/4 wird von der Tagesordnung abgesetzt und in der nächsten Sitzung erneut behandelt. Zwischenzeitlich findet eine Ortsbesichtigung statt.
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