Die Firma Osmose, Stau.d*t, stellt den Antrag auf Erteilung einer Bauausnahmegenehmigung für die Bebauung ihrer Grundstücke "Auf der Alberthöhe ".
Die Errichtung eines Wohnhauses soll auf den Parzellen 3767 und 3768 Flur 24- erfolgen.
Jn Verbindung mit dem vom Stadtrat genehmigten Bebauungsplan "Alberthöhe " bestehen keine Bedenken, dem Antrag stattzugeben.
Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung vom 5.6.1961 zur Erteilung der Bauausnahmegenehmigung seine Zustimmung gegeben.
Auch das Kreisbauamt empfahl, die Zustimmung zu erteilen.
Einstimmig beschließt der Stadtrat wie folgt:
Der Stadtrat beschließt, der Firma Osmose, Staudt, die gewünschte Bauausnahmegenehmigung zu erteilen. Die sonst in derartigen Fällen von der Stadt geforderten vertraglichen Bedingungen (Anliegerbei = träge)sind zu erfüllen.
Um 19 35 Uhr wurde die Sitzung geschlossen .
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