Akte 
Sitzung 28. April 1961
Entstehung
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Stellenplanrichtlinien kann bei Dienstherren, bei denen für Ver­waltungsbeamte Planstellen nach Besoldungsgruppen A 9 oder A 10 zulässig sind, die Hebung um eine Besoldungsgruppe zugleich mit einem "Ku-Vermerk" zugelassen werden, wenn sich der Beamte min­destens 10 Jahre in der höchstzulässigen Planstelle besonders be­währt, sowie das 50. Lebensjahr vollendet hat und nur auf diesem #ege seinem Dienstherren erhalten werden kann. Planstellen mit "Ku-Vermerk" nach A 11 sind dabei nur in Gemeinden über 7.000 Einwohnern, bei ehrenamtlicher Verwaltung über 5.000 Einwohnern, zulässig.

Es handelt sich hier um Sonderbestimmungen für kleinere Verwaltungen Eür die Verwaltung der Stadt können diese zur Anwendung kommen und müßte die Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung bean­tragt werden.

Gilles hat sich in der für die Stadt höchstzulässigen Planstelle (A 10, früher 4 b 1) besonders bewährt. Er wird am 28.12.1961 50 Jahre alt. Montabaur hat nach dem Stand vom 1.4.1961 nach An­gabe des Staat!. Polizeiamtes hier 6.608 Einwohner. Rechnet man in 1961/62 die Bundeswehr hinzu, wird die Grenze von 7.ooo Einwoh­nern überschritten. Die geforderten Voraussetzungen wären alsdann er füllt.

Bürgermeister fraulich empfiehlt dem Stadtrat die Höhergruppierung des Stadtoberinspektors Gilles von A 10 nach A 11, da sich Gilles besonders für die Höhergruppierung bewährt hat.

Der Stadtrat gibt einstimmig folgende Zustimmung:

"Der Stadtoberinspektor Gilles hat sich in der für die Stadt höchst­zulässigen Planstelle besonders gut bewährt. Er wird am 28 Dez.

1961 50 Jahre alt. Montabaur hat nach dem Stand vom 1.4.1961 nach

nngabe des Staatl. Polizeiamtes hier 6.608 Einwohner. Rechnet man in 1961/62 die Bundeswehr hinzu, wird die Grenze von 7.000 Ein­wohnern überschritten. Die geforderten Voraussetzungen wären als­dann erfüllt.

Die Stadtverwaltung wird dafür beauftragt, die erforderliche Aus­nahmegenehmigung für die Errichtung einer Planstelle mit "Ku-Ver- merk" nach A 11 bei der Bezirksregierung zu beantragen. Nach Ge­nehmigung wird ein Nachtragsstellenplan vom Stadtrat verabschie­det, der Aufsichtsbehörde vorgelegt und näch deren Genehmigung Gilles in die neu errichtete Stelle eingewiesen."

Punkt 6 und 7

Abgabe von Bauland an das Ministerium für Unterricht und Kultus, Erwerb von Bauland zum gleichen Zweck.

Bürgermeister Kraulich gibt über die am 18.4.1961 im Ministerium für Unterricht und Kultus in Mainz geführte Verhandlung betr. Ge­währung eines Zuschusses von 100.000, DM an die Stadtgemeinde Montabaur eingehenden Bericht.

Die Verhandlung am 18.4.1961 in Mainz führte zu dem Ergebnis, daß

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