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am Wolfsturm ihm zugesprochen wird.
Dieser Beschluß wird abweichend von der Stadtratsvorlage vom 25.4.1961 aufgrund erneuter Vorschläge der Verwaltung gefaßt.
Im Anschluß an die Niederschrift vom 17.4.1961 gibt Stadtoberinspektor Gilles weiter bekannt, daß mit dem Landwirt Johann Müller, Biergasse, am 19.4.1961 sowie mit dem Gärtner Hans Kühl am 28.4.1961 Verhandlungen über Ankauf von Grundstücken stattfand.
Weiterhin beschließt der Stadtrat einstimmig den Ankauf folgender Grundstücksparzellen:
Der Landwirt Johann Müller bzw. seine Ehefrau verkaufen an die Stadt Montabaur die nachstehenden Grundstücksparzellen
Flur 26 Nr. 4435 = 12,71 ar
Nr. 4436 = 5,43 ar
Nr. 7/4437 =12,50 ar
30,64 ar = 122,56 Ruten
zum Durchschnittspreise von 225,— DM je Rute, insgesamt 27.576,— DM Weiterhin erhält Müller als Zugabe das hospitaleigene Grundstück in der Flur 5 Parz. Nr. 1774 mit 20,35 ar = 81,40 Ruten. Diese Parzelle war schon dem Vater des Herrn Müller vor Jahren zugesagt worden, als er seine Grundstücke in der Jahnstraße für Bauzwecke hergab. Die Abmachung konnte nicht eingehalten werden, weil sich ein hiermit in Zusammenhang stehendes Tauschverhaben mit der kath. Kirchengemeinde nicht verwirklichen ließ.
Der wert ist mit 15,— DM je ^ute anzunehmen, so daß die Stadt, da Herr Müller diesen Acker als Zugabe erhält, dem Hospitalfonds 1.221,— DM erstatten müßte.
Der Gesamtaufwand der Stadt für die Grundstücksabgabe des Herrn Müller auf der Alberthöhe beträgt ca. 28.966,— DM (27.578,— DM + 1.390,— DM) bei einem Durchschnittspreis von 235,— DM je Rute. Gleichzeitig wird dem Landwirt Müller zugestanden, daß er die im vergangenen Jahr und jetzt verkauften Grundstücke auf der Alberthöhe gegen Zahlung einer Anerkennungsgebühr von 2,— DM jährlich nutzen kann, bis die Stadt die Grundstücke für eigene Zwecke benötigt .
Der Gärtner Hans Kühl und seine Schwester Therese Steiler geb. Kühl in Dielkirchen b. Rockenhausen/Pfalz verkaufen an die Stadt Montabaur das ihnen gehörende Grundstück in der Flur 26, Parz. Nr. 4445 mit 21,42 ar = 85,68 Ruten zum Kaufpreis von 218,— DM je Rute, insgesamt 18.678,24 DM, der je zur Hälfte an Kühl und seine Schwester zu zahlen ist.
5.11.
1962
Die Finanzierung der Grundstücksankäufe soll im Wege der Darlehensaufnahme erfolgen und im Nachtragshaushaltsplan 1961 ausgewiesen werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verhandlung hierüber zu führen.
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