Akte 
Sitzung 28. April 1961
Entstehung
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Punkt 5

Bebauungsplan "Auf der Hohen Straße" und "Auf der Rahm"

Die Stadtverwaltung Montabaur beabsichtigt, den bereits am 5.1.1961 festgestellten Bebauungsplan "Auf der Hohen Straße" und "Auf der Rahm" aui Wunsch des Industrieunternehmens "Braun" und der Besitzer der Parzellen 3907 - 3913 abzuändern.

Der Bauausschuß hat in seiner Sitzung vom 25.4.1961 zu der vorliegen­den Abänderung des Bebauungsplanes seine Zustimmung gegeben.

Bürgermeister Kraulich gibt zu der beabsichtigten Abänderung einen eingehenden Erläuterungsbericht und die notwendigen Erklärungen auf­grund des Bebauungsplanes.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

"Das für die Abänderung in Frage kommende Gelände wird begrenzt: im Norden durch den Feldweg Parzelle 5832, im Süden durch die Hohe Straße,

im Osten durch den stillgelegten Mühlgraben Parzelle 5792, im Westen durch den Feldweg Parzelle 5835.

Die Versorgung mit Frischwasser und Entwässerung erfolgt nach dem mit Datum vom 3.1.1961 bereits festgestellten Bebauungsplan.

Für dieses Gebiet ist eine offene Bauweise vorgesehen.

Die Abänderung des am 3.1.1961 festgestellten Bebauungsplanes sieht entsprechend den zu erwartenden Erfordernissen und den mit den An­liegern festgelegten An- und Abfuhrmöglichkeiten eine Neufestlegung der Straßenbreiten vor. Desgl. ist eine Aufteilung des für Industrie­zwecke nicht geeigneten Gebietes zwischen Feldweg Parzelle 5833 und Mühlgraben Parzelle 5792 als Baugelände vorgesehen.

Die Abänderung sieht vor:

im Norden Ausbau des Feldweges Parzelle 5832 auf eine Straße von

5.o m und einem nördlich der Straße gelegenen Bürgersteig von 1,25 m Breite,

im Süden Fortfall der Wendeplatte am Ostende der Straße, im Osten erhält der Weg eine Breite von 5,o m als Anliegerweg und einen östlich der Straße gelegenen Bürgersteig von 1,25 m Breite,

im Westen erhältder zu einer 5,o m breiten Straße auszubauende Feld­weg Parzelle 5835 auf der Westseite einen Bürgersteig von 1,25 m Breite.

Das Gebiet nördlich der Hohe Straße und westlich der Wegeparzelle 5833 bleibt für Industrieansiedlung weiterhin Vorbehalten. Das Gebiet östlich des vorerwähnten Weges Parzelle 5833 wird in 7 Bauparzellen aufgeteilt. Diese Gebäude sind wie in der Hohe Straße an der Straßen­front nicht höher als 1 1/2-geschossig vorzusehen.

Die Oberkante Erdgeschoßfußboden muß bei der Parzelle 2 - 7 an der Südwestecke mindestens 30 cm höher als die Straßenkrone liegen.

Der Vorgarten hat wegen des abfallenden Geländes nur eine Breite von 3,o m und ist bis zur Straßenhöhe aufzufüllen.

Als Einfriedigung wird an der Straßenfront ein Jägerzaun mit 0,3o m ^ Sockel oder eine lebende Hecke mit einer Gesamthöhe von höchstens l,o m vorgeschrieben.

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