Akte 
Konstituierende Sitzung 18. November 1960
Entstehung
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Punkt 2

Wahl von 2 Schriftführern und ihrer Stellvertreter gern. § 37

Satz 2 .

Die Niederschrift muß von dem Vorsitzenden, mindestens 2 von der Gemeindevertretung bestimmten Ratsmitgliedern sowie einem von dem Vorsitzenden bestellten Schriftführer unterschrieben sein.

Von Seiten des Stadtrates werden vorgeschlagen:

Stadtrat Wüst, CDU

Stadtrat Witte,

Stadtrat Morschheuser Stadtrat Kraemer

SPD

CDU u. SPD

als Stellvertreter.

Der Vorsitzende ernennt zum Schriftführer

Stadtinspektor Anton Sack,

Stadtoberinspektor Karl Kunst als Vertreter.

Der Stadtrat beschließt einstimmig, daß die Wahl dieser Schrift­führer für die Dauer der Wahlperiode Geltung haben soll.

Punkt 3

Wahl der Beigeordneten gern. § 44 Abs. 1 der GO. §-ßl-D_Y_0_Ziffer_(3)_besagt^

"Die Wahl des Bürgermeisters und der Beigeordneten erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung durch Stimm­zettel. Das gleiche gilt für andere Wahlen, sofern nicht die Gemeindevertretung im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes beschließt.

(4) Bei Abstimmung durch Stimmzettel gelten unbeschriebene Stimmzettel als Stimmenthaltung; Stimmzettel aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar ist, sowie Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig."

Der Bürgermeister verliest sodann die Ortssatzung der Stadt Mon­tabaur über die Zahl, Tätigkeit der ehrenamtlichen Beigeordneten,

Nach dieser Satzung, die am 11.1.1949 erlassen und am 9.2.1949 von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, sind 3 ehrenamtliche Beigeordnete zu wählen.

Die Fraktionen benennen nun den Wahlausschuß

Wüst

CDU

Mahn

CDU

Kraemer

SPD

Bahl

FDP

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1961

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