Beigeordneter Pehl führt weiter aus, daß die Amtszeit des Bürgermeisters ruhig auf 12 Jahre festgelegt werden kann, denn wenn der Bürgermeister über das 65. Lebensjahr hinaus noch das Amt beibe- hält,muß vor Ablauf des Monats, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet/durch den Stadtrat ein Beschluß gefaßt werden, der das aktive Beamtenverhältnis über das 65. Lebensjahr hinaus verlängert.
Stadtrat Witte bemerkt, daß sich ein Beschluß über die Amtsdauer erübrige, da diese in der Ortssatzung vom 11.1.1949 festgelegt sei und durch einen Beschluß des Stadtrates sowieso nicht geändert werden könne.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
"Die Amtsdauer des neu zu wählenden Bürgermeisters wird gern. § 2 der Ortssatzung auf 12 Jahre festgesetzt.
Die Besoldung richtet sich nach dem Beschluß des Stadtrates vom 13. Aug. 1958."
Punkt 2
Wahl des Bürgermeistern der Stadt Montabaur.
Die Wahl des Bürgermeisters erfolgt mit Stimmzettel. Es werden zunächst 4 Beisitzer bestimmt und zwar:
Gerhard
Mahn,
CDU
Julius
Decker,
CDU
Franz
Kraemer,
SPD
Otto
Kuntermann,
FDP
Aus diesen Beisitzern ernennt der Wahlvorsteher Gerhard Mahn zum Protokollführer.
Sodann wird in die Wahlhandlung eingetreten. Der Protokollführer ruft die Stadtratsmitglieder einzeln zur Stimmabgabe auf. Abschließend fragt der Wahlvorsteher, ob noch ein Wähler seine Stimme abzugeben hat. Da das nicht der Fall ist, erklärt der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen.
Die Auszählung der Stimmen ergab 16 gültige Stimmen für Bürgermeister Robert Kraulich.
Nach dem Wahlergebnis ist Bürgermeister Kraulich einstimmig zum Bürgermeister wiedergewählt worden.
Abschließend führt der I. Beigeordnete aus, daß der Bürgermeister in den vergangenen Jahren seine ganze Kraft in den Dienst der Stadt gestellt habe und auch weiterhin stellen werde. Er gibt seiner besonderen Freude Ausdruck, daß die Wahl einstimmig erfolgt ist.
Aus den Reihen des Stadtrates wird der Vorschlag gemacht, Bürgermeister Kraulich ein Glückwunschtelegramm zu schicken.
Weitere Anträge oder Anfragen erfolgen nicht.
Um 17,45 Uhr schließt der I. Beigeordnete die Sitzung.
/7
22 .
196

