Montabaur, den 1. September 1960
Niederschrift
über die Sitzung des Stadtrates am Montag, dem 29. Aug. 1960.
Der I. Beigeordnete, Oberschullehrer i.R. Josef Pehl, eröffnete um 17,15 Uhr die Sitzung.
Er begrüßte die anwesenden Damen und Herren des Stadtrates, die nach der Sommerpause heute zur ersten Sitzung erschienen waren, herzlich.
Sodann stellte der I. Beigeordnete fest, daß form- und fristgerecht zur Sitzung geladen wurde und der Stadtrat beschlußfähig ist.
Anwesend waren unter dem Vorsitz des I. Beigeordneten Oberschullehrer i.R. Josef Pehl: die Beigeordneten Scheidt und Joras,
die Stadträte: Morschheuser, Eoerster, Frl. Seepe, Weimer, Eberz,
Mahn, Rothbrust, Decker, Speier, Witte, Duckwitz, Kraemer, Kuntermann und Kunkler.
Entschuldigt fehlten die Stadträte: Kamp und Rätz,
Unentschuldigt fehlte Stadtrat Burg.
Es wird sodann in die Tagesordnung eingetreten.
I. Öffentliche Sitzung.
Punkt 1
Beschlußfassung über die Amtszeit und die Bezüge des Bürgermeisters der Stadt Montabaur.
Nachdem sich der Stadtrat in der Sitzung am 9.6.60 einstimmig auf die Wiederwahl von Bürgermeister Robert Kraulich geeinigt hatte, wurde bei der Aufsichtsbehörde die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Wiederwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters beantragt.
Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 7.7.60 mitgeteilt, daß gemäß § 25 der Durchführungsverordnung zur Gemeindeordnung vom 31?3.1955 von einer Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Montabaur abgesehen werden kann .
Nach § 25 DVO zu § 44 GO Absatz 2, hat der Stadtrat vor der Wahl die Amtszeit und die Bezüge festzustellen.
Die Ortssatzung vom 11. Januar 1949 über die Einführung der hauptamtlichen Bürgermeisterstelle in der Stadt Montabaur sieht in § 2 eine Amtsdauer von 12 Jahren vor.
Bezüglich der Besoldung des Bürgermeisters faßte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 13.8.1958 einstimmig folgenden Beschluß:
"Auf Grund der Landesverordnung über die Besoldung und Aufwandsentschädigung der hauptamtlichen Bürgermeister und Beigeordneten vom 25.11.57 beschließt der Stadtrat, die Stelle des Bürgermeisters der Stadt Montabaur in die Besoldungsgruppe
A 13a einzustellen. , .
Die Dienstaufwandsentschädigung soll nach § 4 der genannten Landesverordnung 100,— DM monatlich betragen.
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