Der Hospitalfonds hat die Grundstücke Land zum Bau des Sportplatzes für das eignen.
zu gegebener Zeit dem neue Gymnasium zu über-
Die Kosten des Grunderwerbs und Hospitalfonds entweder vom Land
alle übrigen Kosten werden dem oder der Stadt erstattet.
Punkt 4
Neubesetzung der Haumeisterstelle.
Den Fraktionen ist hierüber ein eingehender Bericht zugegangen, den der Bürgermeister noch einmal im Wortlaut bekanntgibt.
Der im Jahre 1950 eingestellte städt. Haumeister Peter Born mußte aus Gesundheitsrücksichten seinen bisher einwandfrei verwalteten Posten aufgeben. Er wurde am 1.10.59 an Stelle des verstorbenen städt. Arbeiters Joh. Meurer als städt. Arbeiter übernommen. Dadurch entfiel eine Neueinstellung bei den städt. Arbeitern.
An seine Stelle wurde der bisherige Holzhauer Josef Badenheim, geb. am 15.2.1905, mit Wirkung der neuen Hauungsperiode als Holzhauermeister der Stadt Montabaur eingestellt.
Badenheim ist am längsten ununterbrochen im Dienste der Stadt. Er ist Spätheimkehrer und nach Angabe des Herrn Oberförsters Reifenberger bringt er auch die fachlichen Voraussetzungen für diesen Posten mit.
Diese Regelung wurde am 24.10.59 in einer Zusammenkunft mit den Holzarbeitern besprochen und auch von diesen für gut befunden.
Gleichzeitig wurde bei dieser Gelegenheit festgelegt bzw. vorgeschlagen, daß als Nachfolger des Badenheim der als Waldfacharbeiter ausgebildete Alfons Roos, 25 Jahre alt, vorzusehen ist. Roos war jetzt gegenüber den anderen Waldarbeitern noch zu jung, den Posten des Holzhauermeisters zu übernehmen. Sollte aber Badenheim ausscheiden, auch wenn vorzeitig, so bekommt Roos den Holzhauermeisterposten.
Auch damit erklärten sich die Holzhauer einverstanden. Mit Zustimmung des Stadtrates wird daher diese Festlegung in die Personalpapiere des Roos eingetragen.
Der Finanz- und Hauptausschuß hatte den Bürgermeister beauftragt, diese Regelung im Einvernehmen mit dem Personalrat, der seine Zustimmung gegeben hat, dem Revierbeamten Oberförster Reifenberger und den Holzhauern vorzunehmen.
Gemäß § 50 Abs. 1 Ziff. 4 hat diese Einstellung im Benehmen mit der Gemeindevertretung oder dem Zuständigen Ratsausschuß zu er
folgen.
Diese Vorschrift wurde beachtet.
Der Bürgermeister bittet den Stadtrat, von diesen Ausfuhrungen Kenntnis zu nehmen.
Mit diesem Punkt sind alle Punkte der nichtöffentlichen Sit- ^Bürgermeister gibt dem Stadtrat noch felgendes zur Kenntnis.
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