Punkt 2
Weitergevmhrung des Unterhaltsbeitrages.
'rau VVw. Anna Hinterwälder, Witwe des verstorbenen Bürgermeisters ?eorg Hinterwälder, wohnhaft in Kaub/Rhein, stellte mit Schreiben vom , 12.1958 Antrag auf Weitergewährung des Unterhaltsbeitrages, pr^tadtrat hatte in seiner Sitzung vom 16.12.1955 beschlossen, den jrterhaltsbeitrag, monatlich = 140,— DM, auf weitere 3 Ja.hre und zwar ^szum 31 . 12.1958 zu zahlen.
Erlaß vom 1 . 2. 1956 hatte die Landesregierung Rheinland-Pfalz - 'nisterium des Innern - gern. § 4 Abs. 6 des dritten Säuberungsgeset- 'esvom 31. Mai 1952 (G-VB1. S. 91) die Zustimmung zu dem Stadtiratsbe- 'phluß erteilt.
'rau H. gibt ihre derzeitigen finanziellen Verhältnisse wie folgt an: Monatseinkommen an Rente und Zuschüsse der Rinder = 359,80 DM
Ausgaben für Miete usw. monatl. = 85,90 "
t&eiben monatlich
273,90 DM
ii]
or Haushalt setzt sich zusammen aus 5 Personen. -Antragstellerin und ^Kinder im Alter von 23-14 Jahren.
Frau Hinterwälder gibt an, selbst krank und arbeitsunfähig zu sein.
Her Finanz- und Hauptausschuß empfiehlt die weitere Zahlung des Unter- jütsbeitrages auf die Dauer von 2 Jahren.
}.ch kurzer Beratung faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
er atadtrat beschließt einstimmig, an Frau w. Anna Hinterwälder uf die Dauer von 2 Jahren und zwar bis zum 31.12.1960, den Unter- laltsbeitrag in Höhe von monatlich 140,— DM weiter zu zahlen.
Punkt 3
Antrag auf,Niederschlag von Gewerbesteuer.
Jer Bürgermeister erteilt Herrn Inspektor Kunst das Wort zur Bericht- [erstattung.
n-Ch die ergangenen Entscheidungen des BFH. ist Dr. Lax gewerbesteuer- Michtig. Die ßtadt hat für die Veranlagungszeit 1954 und 1955 die [Veranlagung mit zus. 1.755,74 DM durchgeführt. Hierauf hat Dr. Lax !po,— DM bezahlt.
bittet aber, ihn von der Gewerbesteuerzahlung zu befreien, da das Ministerium für Finanzen und Wiederaufbau in Mainz durch Erlaß vom [9- 7. 1958 und dem Erlaß der OFD. in Koblenz, angeregt haben, daß die [h^beberechtigten Gemeinden in diesem Fa.lle die Stadt Montabaur, mit Mner Festsetzung der Meßbeträge nach Ertrag und Kanital auf 0 Betrag jsich einverstanden erklären sollen. In Frage kommt die Veranlagung von j!§54 - 1958 . Man steht also der Gewerbesteuerpflicht der Privatschulen ^lehnend gegenüber.
Die Stadt Bingen hat für 1955 der 0 Festsetzung nach Ertrag und. Kapital ^gestimmt. Für die übrigen Veranlagungszeiträume muß Dr. Lax jährlich Men Antrag wiederholen.
^er dem Gesichtspunkt, daß alle übrigen freien Berufe wie Rechtsandte, Zahnärzte usw. von der Gewerbes! uerpflicht befreit sind und ^eute oder morgen auch die Privatschulen befreit werden, macht die Ver-
5. 3.
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1959
30. 4.
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