Akte 
Sitzung 21. Juni 1957
Entstehung
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Nach dem alten Bebauungsplan ist die Bauweise zu kostspielig.

Mit der Bezirksregierung wurden bereits Verhandlungen geführt und hat diese gegen die vorgeschlagene Änderung nichts einzu­wenden.

In dem alten Bebauungsplan waren 6 Doppelhäuser mit 24 Wohnungen eingeplant. Der neue Plan sieht außerdem noch 5 Doppelhäuser und 1 2-Familienhaus vor. ^

Die Bauplätze des Ev. Hilfswerkes werden durch die Abänderung etwas verkleinert. Mit dieser Verkleinerung ist das Ev. Hilfs­werk einverstanden.

Die Fraktionen haben sich mit der Abänderung des Bebauungsplanes bereits befaßt. Es kommt zu keiner weiteren Diskussion.

Der Bürgermeister gibt den formellen Beschluß bekannt.:

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan "Auf der Wölfchesbitz" in der vorgeschlagenen Art und Weise abzuändern.

Die Abänderung ist amtlich bekanntzugeben und der Bebauungsplan gemäß der Vorschriften des Aufbaugesetzes öffentlich auszulegen.

Der Stadtrat faßt diesen Beschluß einstimmig.

Punkt 3

Bau von 16 Wohnungen für Landesbedienstete in Montabaur.

Dieser Punkt muß noch zurückgestellt werden, da Herr Dr. Baum­hauer, der Leiter der Heimstätte Rheinland-Pfalz, der ein Referat über diesen Tagesordnungspunkt geben will, noch nicht eingetrof­fen ist.

Punkt 4

Abgabe von städt. Gelände in der Gelbachstraße.

Lt. Stadtratsbeschluß vom 9.5.57 wurde der Bauantrag Sturm dem Kreisbauamt vorgelegt. Das Kreisbauamt hat diesen Antrag noch nicht genehmigt. Eine Rücksprache mit Herrn Kreisbaumeister Weber hat ergeben, daß dem Antrag in der vorliegenden Weise nicht zuge­stimmt werden wird. Der Finanz und Hauptausschuß sowie die Ver­waltung empfiehlt, die Angelegenheit so lange zurückzustellen.

Der Stadtrat beschloß einstimmig, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.

Punkt 5

Ausnahmegenehmigung für das Bauvorhaben Stenz auf der Alberthöhe.

Herr Bürgermeister gibt an Hand der Vorlage bekannt, daß Herr Stenz beabsichtigt, auf der Alberthöhe, an einer nicnt ausge bauten Straße ein Wohnhaus zu errichten, wozu eine besondere Genehmigung erforderlich ist.

Der Bürgermeister gibt den § 4 der Anliegersatzung der Stadt Montabaur bekannt.

Die formellen Vorbedingungen für die Ausnahmegenehmigung sind

erfüllt.

Ohne weitere Diskussion ist der Stadtrat einstimmig damit ein­verstanden, daß Stenz die Ausnahmegenehmigung zu seinem Bauvor­haben auf der Alberthöhe erteilt wird.