Voraussichtlicher Jahresverbrauch hiernach etwa 324.000 cbm.
Die bei diesem geschätzten Wasserabsatz dem Wasserwerk jährlich entstehenden Unkosten durften sich, was nur eine Zukunftszahl ist, einschl. Schuldendienst, Abschreibungen, laufenden Ausgaben auf etvi/a 107.000,— DM belaufen. Die Selbstkosten pro cbm Wasser beliefen sich bei dem erhöhten Absatz auf 0,33 DM. Es muß unbedingt versucht werden, den Wasserabsatz zu heben, da jeder mehr verkaufte Kubikmeter die Wirtschaftlichkeit des Werkes hebt.
Herr Bürgermeister bittet um Stellungnahme der Fraktionen. Beigeordneter Fehl als Sprecher der CDU-Fraktion führt aus, daß dem Antrag des Rasthauses auf jeden Fall entsprochen werden müsse, auch wenn trotz nochmaliger Verhandlungen, die Stadtverwaltung hatte ursprünglich 20.000,— DM verlangt, keine höhere Anschlußgebühr als 5.000,— DM erreicht wird.
Herr Fehl setzt volles Vertrauen in die Verwaltung, daß sie alles tun wird, um das möglichst Beste zu erreichen. Mit dem cbm-Freis von 0,50 DM ist er ebenfalls einverstanden und hält ihn für angemessen. ^
Stadtrat Witte ist der Meinung, daß die Rechnung, die hier aufgemacht sei, zu optimistisch wäre. Nach seiner überschlägigen Rechnung, die er später korrigiert, werden die Unkosten von den Einnahmen nicht gedeckt. Er empfiehlt einen Kompromißvorschlag derart, daß durch Verhandlungen mit dem Straßenbauamt für-den Anschluß des Rasthauses wenigstens eine Gebühr von 10.000,— DM erreicht wird.
Oberrentmeister Gilles stellt nochmals ausdrücklich fest, daß bei seinem Zahlenbild es sich nur um Zukunftszahlen handelt. Das dargelegte Zahlenmaterial soll der Verwaltung Anhaltspunkte geben. In der Sitzung des Finanzausschusses wurde dieses bereits zum Ausdruck gebracht.
Herr Rätz stimmt zum Teil den Ausführungen in finanztechnischer Hinsicht zu. Er fördert auch namens seiner Fraktion, daß auf jeden Fall versucht werden muß Wasser zu verkaufen und daß die Verhandlungen unter keinen Umständen scheitern dürfen.
Es kommt weiter zu einer ausgedehnten Diskussion, an der sich alle Fraktionen beteiligen. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um den Verkaufspreis des Wassers und die Höhe der Anschlußgebühr.
Bei der Aussprache klingt immer wieder durch, daß sowohl beim Autostraßenamt als auch der Gemeinde Heiligenroth -Das Rasthaus liegt in der Gemarkung Heiligenroth- alles versucht werden muß, um die Anschlußgebühr zu erhöhen, daß aber die Wasserabgabe daran auf keinen Fall scheitern darf.
Herr Bürgermeister bittet den Stadtrat um Zustimmung, daß er dem Bürgermeister von Heiligenroth den Vorschlag machen kann, die Gemeinde solle sich bereiterklären, erstens einen Zuschuß zur An- schlußgebühr in Höhe von 5.000,— DM zu zahlen und zweitens soll der Gemeinde zugestanden werden, diesen Betrag in 5 Jahresraten zu entrichten erstmalig am 1.1.1958.
Einstimmig ermächtigt der Stadtrat den Bürgermeister, diesen Vorschlag zu machen.
Herr Bürgermeister bittet nunmehr den Stadtrat bezüglich Anschluß des Rasthauses an die Wasserversorgung folgenden Beschluß zu fassen:
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