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schlagt die Verwaltung vor. der Aufn.hns n 1 ?"^^ cars-ceiiy,
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n^hme empfohlen! ^"anzausschaB ^r Stadt an 30.1 .1956,di. Auf =
. Stadtrat mit der Darlehenaufnahme einver=
standen und wird folgender Beschluß gefasst:
vrtn v^c S^ht^-t Aufnahme eines Darlehens in Höhe
von 7 350, DM aus Mitteln des Lastenausgleichsamtes. Das Dar = lehen ist unverzinslich und mit 2 % zu tilgen.
Das Darlehen ist für Umbau -und Jnstandsetzungsarbeiten im Hos= pitalgebaude vorgesehen.
Punkt 3
Vertrag mit der Schwesternstation der" Armen Dienstmägde fesu Christi " in Montabaur.
Herr Bürgermeister hält es für nicht erforderlich, den Vertrag noch einmal in allen Einzelheiten durchzuberaten. Er ist rechtzeitig allen Stadträten zugegangen und wurde auch in den zu = ständigen Ausschüssen durchberaten und für gutgeheißen.
Der im Jahre 1865 abgeschlossene Vertrag wurde im Jahre 1942 durch den Bürgermeister der Stadt Montabaur als dem gesetzlichen Vertreter des Hospitalfonds gekündigt. Seit dieser Zeit besteht ein vertragsloser Zustand. Es ist daher für beide Teile angebracht,einen neuen Vertrag abzuschließen.
Die ehrw. Mutter der Genossenschaft, der eine Vertragsaus= fertigung zugestellt wurde, hat sich noch nicht endgültig geäußert.
Einstimmig ist der Stadtrat damit einverstanden, dass der Vertrag abgeschlossen wird.
Punkt 4
Satzung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen in der Stadt Monbabaur.
Bürgermeister Kraulich gibt die Satzung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen in ihrem vollen Wortlaut bekannt.
Zu § 6 Ziffer 2 Zeile 8 schläft Stadtrat Germann vor, statt " erhoben wird " die Worte " zu Grunde gelegt wird "einzufügen.Die
Änderung wird vorgenommen. „ . .T-i- ^
Zu § 7 führt Herr Bürgermeister noch aus, daß die Hohe des Anliegerbeitrags nach der Gesamtgrundstücksgröße und nicht nach der an die Straße grenzenden Fläche berechnet wird, da dies eine ge =
rechtere Handhabe ist. ^ M T,.. . .
Jm Anschluß an den Satzungsentwurf gibt Herr Bürgermeister
den Jnhalt des Vertrages bekannt, der mit den Bauwilligen abzu = schließen ist, die an einer dem Verkehr noch nicht freigegebenen
Straße bauen wollen. . . - 4
Der Stadtrat ist mit der Satzung m der vorliegenden Form einver=
standen und ebenso mit der Offenlegung.
Punkt 5
Ausbau der Westerwaldstraße. ......
n^iv.tr.T.f'frieruna Montabaur, sowhe das staatl.Hochbauamt
Die Bezirksregierung Stadtverwaltung Montabaur ge=
ih Diez haben sich scnrii ^ Begründet wird dieser An=
L, ...
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