Jnspert beantragt die Löschung der Eintragung
Die Verwaltung hat keine Bedenken, den Antrag stattzugehen
Ainsti^mig beschließt der Stadtrat wie folgt^
stDck Eintragung auf den bebauten Grund=
str.Be 6\ird §el8s^ht^ 5100/1, Ce..rkMeMoMt.b^r, Aab.oh=
Punkt
Aufstellung eines Kanalisationsentwurfes.
Die Bezirksregierung Montabaur ist an die Stadt herangetreten, einen Entwurf über den Einbau einer zentralen Kläranlage aufzu = stellen. Jb einen Gutachten über die Untersuchung des Gelbaches und Nebengewässer von 14.13. 1953 ist festgestellt worden, dass der Gelbach durch die Einleitung der ungereinigten Stadtabwässer stark belastet ist..Die Stadt Montabaur besitzt keine Erlaubnis zur Einleitung ihrer Abwasser in den Gelbach aufgrund des Wasser= gesetzes von 7.4.1913.
Da die Aufstellung eines Entwurfes und die Planung selbst längere Zeit in Anspruch nimmt, wurde das Wasserwirtschaftsaat Montabaur gebeten, geeignete Planer zu benennen. Es wurden der Stadt die Anschriften von 4 Jngenieur-dBüros aitgeteilt.
Das Tiefbautechn. Büro Dijbl.Jng. Rudi Gaul Frankfurt /M , das sich nicht hierunter befindet , hat schon vpr dea Kriege ait den Arbeiten eines Entwurfes für die Kanalisation begonnen.
Herr Gaul hat 25 % der Gebühren für die Wasserbauaaßnahaen in Abzug gebracht uhter Voraussetzunga dass iha die Planung und Aufstellung des Entwufes für die Kanalisation übertragen wird.
Einen schriftlichen Auftrag für die Aufstellung eines Ent = wurfes und die Planung besitzt Gaul nicht.
Da die Verwaltung in der letzten Zeit ait dea Jng. Büro Gaul leider schlechte Erfahrungen aachte, ist aan nicht sehr geneigt, diesen Büro noch weitere Aufträge zu erteilen.
Jn der Aussprache vertritt aan die Ansicht, dass das Büro Gaul keine Ansprüche aus früheren Aufträgen stellen könne, wenn es nichts schriftliches hierüber ir Händen hat. Herr Bürgeraein* ter nacht darauf aufmerksan, dass auch nündliche Zusagen oft bindende Wirkung haben.
Eine Beschlußfassung wird zurückgestellt. Die Angele gen= heit soll vorerst von der Verwaltung genau geprüft werden.
Punkt 5 Verschiedenes
Antrag Heinrich K e s p e auf Anbringung des Stadt = Wappens am Kleinbus.
Einstimmig ist der Stadtrat daait einverstanden, dass Kespe die Genehmigung erhält.
Punkt 5
Verschiedenes. ^ ^ .
Bekanntgabe eines Teiles des Rundschreibens des Ministenua für Finanzen und Wiederaufbau voa 30.9.1955 betr. Erfahrungen
mit dem Baulandbeschaffungsgesetz.
Der Stadtrat ninmt Kerntnis.
Punkt 5 Verschiedenes.
Forderungen der Stadt Montabaur aus Zusatzhieben 1947/48
gegen die JEIA. , . , . j
Aus den Schreiben ergibt sich, dass die Bundesregierung
in der Angelegenheit weiter verhandelt. Auch das Land ist bemüht
eine Befriedigung der Forderungen zu erreichen.
Der Stadtrat nimmt Kenntnis.
Punkt 5

