verhältnismäßig jung sind.
Die ejjajZeJnen F waltung zufrieden und schl
Die Fraktionen erklären, daß sie mit der Ver =
i Ui Y* *! 6 (5 11 ^1 f! c; r^Ti 1 <n ry^ trrw* ^ _* t__ ** i . -vv .
waltung zufrieden und schlagen vor, dem Bürgermeister und der Ver — waltung Entlastung zu erteilen und die Jahresrechnung 1954 anzunehmen.
Einstimmig wird folgender Beschluß gefasst : !
Der Rat ist von dem Endergebnis der Prüfung der Jahresrechnung j
1954 in seiner Sitzurg vom 16.12.1954 in Kenntnis gesetzt worden. !
Die Jahresrechnung wird gebilligt und dem Bürgermeister Entlastung M gemäß § 110 ( 1 ) der GO für Rheinland Pfalz erteilt.
Den in der Jahresrechnung ausgewiesenen Haushaltsüberschrei = ^
tungen wird, soweit dies nicht schon durch besonderen Stadtratsbe = ]
Schluß geschehen ist, nachträglich zugestimmt. !
Punkt 2_
Ablösung der Vermögensabgabe für die Stadt Montabaur. 1
Die Stadt Montabaur hat an Vermögensabgabe nach den Be = !
Stimmungen des Lastenausgleichsgesetzes für den gesamten bebauten ^
und unbebauten Grundbesitz zu zahlen = 104 067,00- D.M. Es be = Jj
steht die Möglichkeit , die Zahlungsverpflichtung durch eine ein= 1
malige Zahlung abzulösen. Der Ablösungsbetrag bei Zahlung bis zum !
31.12.1955 beträgt unter Anrechnung der ab 1.4.1952 bis heute zu = *
viel gezahlten Beträge DM 29 802,48 .
Die Stadt könnte also bei Ablösung der Vermögensabgabe bis zum ^
31.12.1955 74 264,52 D,M. gewinnen. [
Beigeordneter P e h 1 und Stadtrat Jntra plädieren sofort da= ; für, die Vermögensabgabe abzulösen. Stadtrat Rätz bringt erst einige Bedenken vor. Schließlich fasst der Stadtrat einstimmig folgenden Be=
Schluß: yon der Stadt zu zahlende Vermögensabgabe ist durch
Zahlung des einmaligen Ablösungsbetrages per 31*12.1955 *^^* 3 ^^**!. j Mittel hierfür sind, wenn möglich, im Nachtragshaushalt 1955 bereit— zustellen., gegebenenfalls unter Inanspruchnahme der z.Zt. verfüg = baren Rücklage für Jndustrieansiedlung u. der allgem. Ausgleichsrück- läge. Die allgem. Ausgleichsrücklage ist innerhalb von 2 Jahren auf den derzeitigen Bestand wieder aufzufüllen.
Punkt 3
Jaspert aus Eigendorf hat das bebaute Grund= 5100/1, Gemarkung Montabaur, Aubach =
__ gi i Grundstück ist eine beschränkte ^tbtrkeit'für die Stadtgemeinde Montabaur grundbuch = besagt, dass die Einwohner von Montabaur das r da§ Grundstück auf einem 1 Meter breiten der entlang der Grenze lauft, WSIche 3aS
Der Revierförster stück, Flur 22 Flurstück Nr straße 6 käuflich erworben^ Auf diesem
persönliche Diei-
amtlich eingetragen,.die ^
Recht haben, jederzeit über daS Gruna^
Streifen ^^^^^..^"^.^e^NachbargrurdstucJi: Fiur cc, r-nAramt;.*. belastete Grundstuck m nphweg handelte es sich um einen Zugangs :
we/zu^ub^ eine^ früh^en B.destelle. Diese B.destelle -sird heute nitht mehr benutzt, ist nuch nicht .ehr zu benutzen durch die in den Aubach hineingeleitetenAbwasser.
Antrag auf Löschung einer grundbuchamtlichen Eintragung.

