Akte 
Sitzung 16. Dezember 1955
Entstehung
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verhältnismäßig jung sind.

Die ejjajZeJnen F waltung zufrieden und schl

Die Fraktionen erklären, daß sie mit der Ver =

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waltung zufrieden und schlagen vor, dem Bürgermeister und der Ver waltung Entlastung zu erteilen und die Jahresrechnung 1954 anzunehmen.

Einstimmig wird folgender Beschluß gefasst : !

Der Rat ist von dem Endergebnis der Prüfung der Jahresrechnung j

1954 in seiner Sitzurg vom 16.12.1954 in Kenntnis gesetzt worden. !

Die Jahresrechnung wird gebilligt und dem Bürgermeister Entlastung M gemäß § 110 ( 1 ) der GO für Rheinland Pfalz erteilt.

Den in der Jahresrechnung ausgewiesenen Haushaltsüberschrei = ^

tungen wird, soweit dies nicht schon durch besonderen Stadtratsbe = ]

Schluß geschehen ist, nachträglich zugestimmt. !

Punkt 2_

Ablösung der Vermögensabgabe für die Stadt Montabaur. 1

Die Stadt Montabaur hat an Vermögensabgabe nach den Be = !

Stimmungen des Lastenausgleichsgesetzes für den gesamten bebauten ^

und unbebauten Grundbesitz zu zahlen = 104 067,00- D.M. Es be = Jj

steht die Möglichkeit , die Zahlungsverpflichtung durch eine ein= 1

malige Zahlung abzulösen. Der Ablösungsbetrag bei Zahlung bis zum !

31.12.1955 beträgt unter Anrechnung der ab 1.4.1952 bis heute zu = *

viel gezahlten Beträge DM 29 802,48 .

Die Stadt könnte also bei Ablösung der Vermögensabgabe bis zum ^

31.12.1955 74 264,52 D,M. gewinnen. [

Beigeordneter P e h 1 und Stadtrat Jntra plädieren sofort da= ; für, die Vermögensabgabe abzulösen. Stadtrat Rätz bringt erst einige Bedenken vor. Schließlich fasst der Stadtrat einstimmig folgenden Be=

Schluß: yon der Stadt zu zahlende Vermögensabgabe ist durch

Zahlung des einmaligen Ablösungsbetrages per 31*12.1955 *^^* 3 ^^**!. j Mittel hierfür sind, wenn möglich, im Nachtragshaushalt 1955 bereit zustellen., gegebenenfalls unter Inanspruchnahme der z.Zt. verfüg = baren Rücklage für Jndustrieansiedlung u. der allgem. Ausgleichsrück- läge. Die allgem. Ausgleichsrücklage ist innerhalb von 2 Jahren auf den derzeitigen Bestand wieder aufzufüllen.

Punkt 3

Jaspert aus Eigendorf hat das bebaute Grund= 5100/1, Gemarkung Montabaur, Aubach =

__ gi i Grundstück ist eine beschränkte ^tbtrkeit'für die Stadtgemeinde Montabaur grundbuch = besagt, dass die Einwohner von Montabaur das r da§ Grundstück auf einem 1 Meter breiten der entlang der Grenze lauft, WSIche 3aS

Der Revierförster stück, Flur 22 Flurstück Nr straße 6 käuflich erworben^ Auf diesem

persönliche Diei-

amtlich eingetragen,.die ^

Recht haben, jederzeit über daS Gruna^

Streifen ^^^^^..^"^.^e^NachbargrurdstucJi: Fiur cc, r-nAramt;.*. belastete Grundstuck m nphweg handelte es sich um einen Zugangs :

we/zu^ub^ eine^ früh^en B.destelle. Diese B.destelle -sird heute nitht mehr benutzt, ist nuch nicht .ehr zu benutzen durch die in den Aubach hineingeleitetenAbwasser.

Antrag auf Löschung einer grundbuchamtlichen Eintragung.