Akte 
Sitzung 19. August 1955
Entstehung
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Punkt 4

Grundstücksankaug für die Stadt aa* Eimmelfeld.

Die ebrüde^. Josef und Johann Müller haben der Stadt das ihnen am Himmelfeld gehörende Grundstück Flur 4 $, Parselle 66, Grösse 15, 80 ar, zum Preis von 5, DM je Rute angeboten. Laut Schreiben des Staatl. iorstamtes vom 4.7*1^955 wird der Ankauf empfohlen, jedoch ein Kaufpreis von 5,-IEd je ute für zu hoch erachtet. Für die auf etwa 1o ar mit Jungfichten besetzte Fläche wird eine Vergütung von c,13 DM je Stück vorgescnlagen. Lei der erneuten Verhandlung mit den Gebrüdern Müller sind diese mit einem Verkaufspreis von 4,5o DM je Rute und o,13 DM je Jungfichte einverstanden.

Das infragestehende Grundstück liegt nordwestlich vom Himmelfeld vorgelagsgt und soll in den tValdverband der Stadt Montabaur aufge- nommen werden.

Der Stadtrat ist mit dem vorstehenden Ankauf und Ersatzzahlung für die vorhandenen Jungfichten einstimmig einverstanden.

Die erforderlichen Geldmittel müssen im FWJ. 1956 nuogewlesen werden.

Punkt 5

Antrag der Anna Schneckenburger.

Die Witwe des Elektromeisters Albert Schneckenburger, Montabaur, Steinweg 1 hat mit Schreiben vom 6.8.1955, hier eingegangen am 15.8.1955, einen Antrag auf Gewährung einer laufenden zusätzlichen Unterstützung durch die Stadt gestellt.

Frau Schneckenburger erhält eine mtl. Witwenrente aua der Ange- stelltenvcrSicherung und Zusatzversorgung von zusammen 116,3o IM*

Nachdem Herr Bürgermeister Kraulich den Antrag bekanntregeben hat, gibt Stadtinspektor Kunst auf Grund der vorliegenden kentenbeechei- de dem Stadtrat bekannt, Saas einmal die festgesetzte Rente aus der Angeetelltenversicherung mit mtl. 85*2o DM unc 3l)1o IM aus der Zusatzversorgung ordnungsmässig berechnet und durch die beiden Versicherungsanstalten richtig ausbezahlt werden, von einer fehler­haften Bereciinung,wie im Antrag von Frau "chneckenburger angegeben, k$um keine Rede sein. Frau Sctmeckenburger erhölt als "it*e aus der AngestelltenverSicherung und Zusatzversorgung nur 5o% der er dienten Rente ihres verstorbenen Mannes. Wahrscheinlich hat der Verstorbene zu Lebzeiten seiner Ehefrau hierüber keine Aufklärung gegeben. Die Stadt Montabaur hat gegenüber dem Verstorbenen und auch der Witwe, Frau Anna Schneckenburger, in sozialem Hinsicnt

mehr wie ihre Pflicht getan. ^ +-

Der Stadtrat bedauert daher,nachdem sich auch die Jtadträte Intra und Pehl der Ansicht der Verwaltung angeachlossen haben, dem An­trag auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und aus grundsätz­lichen Erwägungen heraus nicht entsprechen zu können.

Der Antrag wird abgelehnt.

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