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H ^tacht.n de. Herrn L^dwirt.ch.f t.r.t.
Ling vom 18.8. 195$ als angemessen bezeichnet.
<r ^auf J* ist bereits vor dem Notar Justizrat Dr
Wilhelm Teves Montabaur erfolgt. ^ustrzrav nr.
-Per Ankauf zu 3. kann erst, wenn der Bruder der verstorbenen Maria Crornig geb. Hubinger,Postbeamter i.R. Peter Hübinger, den Erbschein *\n Besitz hat, vorgenommen werden.
Per Stadtrat ist einstimmig mit den vorstehenden Grundstücksankäufen Rir den Hospitalfonds einverstanden.
Punkt 2
[nderung einer Bürgschaftsübeznahmeerklärung.
r Stadtrat hat am 4.2.1955 die Übernahme einer Bürgschaft für in 7 c - Darlehen von 7ooo,-BM beschlossen, das dem Kaufmann Kurt teiger aus Montabaur von der Deutschen Pfandbriefanstalt Wiesbaden egeben wird.
r Kaufmann Steiger ist am 3o.5.1955 verstorben. Das vorgesehene Bauvorhaben wird von der Ehefrau Emma Steiger durchgeführt. Die * Verwaltung hat keine Bedenken, die Übernahrae der Bürgschaft auch ür Frau Steiger zu übernehmen.
r Stadtrat genehmigt einstimmig die Übernahme der Bürgschaft für ie Ehefrau Emma Steiger geb. Scheit aus Montabaur,Kirchstr. 27 zu j t(ien von der Deutscnen Pfandbriefanstalt Wiesbaden in der abzugebenden irgschaftserklärung festgelegten Bedingungen, r Stadtratsbeschluß vom 4.2.1955 Punkt 1 b wird aufgehoben.
Punkt 3
itrag des Staatl. ^orstamtes Montabaur vom 10.8.1955.
ns Staatl. Forstamt Montabaur hat mit Schreiben vom 10.8.1955 den brschlag gemacht, die Revierförster für die Benutzung ihrer eigenen otorfahrzeuge (Pkw. oder Krad) im ^ienst zu entschädigen und ihnen e nach der Entfernung und Grösse der von ihnen verwalteten Reviere *'**ine entsprechende mtl. Pauschale zu zahlen.
—Kr Herrn Oberförster Reifenberger wird eine durchschnittliche ^ilometerzahl von täglich 12 km ^ 36o km monatlich der Berechnung zu runde gelegt. *ür die Benutzung werden die staatl. Kilometersätze -nHöhe von o,15 DM je km für ein Kraftfahrzeug festgelegt. Rieses ^entspräche einer mtl. Pauschalvergütung von 45,***DM* mithin jährlich f54o,-DM.
n Anbetracht der grossen Arbeit und ausgedehnten Entfernung unseres tadtwaldes, insbesondere aber der vorzüglichen Betreuung unseres aldes durch Herrn Oberförster Reifenberger, halt die Verwaltung
iese Entschädigung für zweckmässig. „
Haushaltsplan 1955 sind allerdings Mittel für diesen Zweck nicht
hereitgestellt. Die Mittel müssen im Nachtragsetat 1955 eingesetzt
Sach einer ergangenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz kann die" Gewährung eines solchen Zuschusses an Herrn Oberförster Reifenberger erfolgen. . „ . . A^n iocm
Dar Stadtrat ist einstimmig damit einverstandendaSab 1. Aprii 1955 an Herrn Oberförster Reifenberger ein mtl. Zuschuss DM g
zahlt wird. Die erforderlichen Mittel sind im Nachtragsetat 1955 **
reitzustellen.
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