Akte 
Sitzung 04. Februar 1955
Entstehung
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Stadtoberrentmeister Gilles gibt nunmehr Erläuterungen zu dem Nach= ' trage- Haushaltsplan des Hospitalfonds der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr,1954. ^ ^ " ' ' " " : <

Das Gesamtbild ist folgendes : *

a) Ordentlicher Nachtragshaushalt.

in den Einnahmen auf 905,- D.M. Mehr ( gegenüber 8 83o,-DMg^

nahmen im ordentll. Haus' haltsplan ) ;

in den Ausgaben auf 905,- D.M. Mehr ( gegenüber 8 83o,- DM As

gaben im ordentl. HaushJ Plan) ;

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b) Ausserordentlichen Nachtragshaushalt.

in den Einnahmen auf 75o DM Mehr (gegenüber 2 117,-DM Bia

nahmen im außerordentl,^ haltsplan);

in den Ausgaben auf 75o,-D.M. mehr ( gegenüber 2 117,-DMA;

gaben im außerordentl.& haltsplan) -

Einstimmig wird der Nachtragshaushaltsplan des Hospitalfonds angenommen.

Die anschliessend durch den Bürgermeister bekannt gegebene Nachtragshaushaltssatzung des Hospitalfonds wird ebenfalls durch den Stadtrat einstimmig genehmigt.

Punkt 2 ^

Hochwasserschäden.

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat zu^Hilfe für die Hochwassergeschädigten aufgerufen. Besonders angesprochen wurden da= bei die Gemeinden, die nicht durch Hochwasser geschädigt wurden. Herr Bürgermeister führt hierzu aus dass es für die Stadt Montabaur eine moralische Verpflichtung sei, helfend einzugreifen. Der Finanzaus = schuss hielt in seiner Sitzung am 1.2.1955 eine Spende in Höhe von 500,-D.M, für angemessen. ' g

Der Stadtrat fasst einstimmig folgenden Beschluss: B

Die Stadt Montabaur spendet zur Linderung der Not der Hoch=a wassergeschädigten einen Betrag von 500,-DM. Er ist im Rechnungs=! jahr 1954 bereitzustellen. A

Beigeordneter Pehl gibt zur Kenntnis, dass zur Zeit in Montabaur ein Grundstücksmakler tätig ist, der besonders an den Baugrundstücken auf der Alberthöhe interessiert ist. EB hält es für ratsam, dass die Stadt sich selbst einschaltet, indem sie mög= liehst viele Grundstücke, die auf der Alberthöhe als Bauland in Frage&ommen, erwirbt.

Oberrentmeister Gilles führt hierzu aus, dass dieses Prinzip schon seit Jahren von der Verwaltung verfolgt werde. So wurden in der Sommerwiese und auf der Wölfchesbitz zahlreiche Grundstücke ange kauft. Dieser Grundstücksankauf wird allerdings auf der Alberthöhe, j weil für dieses Gebiet bereits ein Bebauungsplan vorliegt, auf größere Schwierigkeiten wie bisher stoßen.

Herr Bürgermeister teilt hierzu mit, dass in einer kürzlich bei dem Herrn Landrat stattgefundenen Besprechung, auch das Baula^ beschaffungsgesetz zur Debatte stand. Bisher hat keine Gemeinde H Regierungsbezirk Montabaur von diesem Gesetz Gebrauch gemacht.Jn de! Gesetz ist vorgesehen, dass eine Enteignung nur erfolgen darf, weist keine andere Baugrundstücke mehr zu bekommen sind. Sobald für ein Baugelände ein Bebauungsplan aufgestellt, genehmigt und behördliche?

seits vollzogen ist, besteht für die Gemeinden auch kein Yor.käufs = re cht mehr.

Herr Bürgermeister weist noch darauf hin, dass für die noch

freiet.