Akte 
Sitzung 11. März 1954
Entstehung
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Punkt 12.

Erwerb eines Grundstückes in der Gemarkung Horressen.

Herr Bürgermeister gibt bekannt, dass sich die Ver* tung genötigt sah, in der Gemarkung Horressen und zwar inl. Gebiete, in dem die Geologen in dem erstatteten Gutachten di3 Vornahme einer Bohrung empfohlen haben, ein Grunstück aus pJ hand zu erwerben, Der Kaufvertrag wurde am 3.3.1954 bei dem Rechtsanwalt und Notar Erwin Baldus, Montabaur, mit den Ehe! ten Becher, Horressen, abgeschlossen und das Grundstück in Größe von 30,8 Ruten zum Preise von DM 1440, erworben.

Ausserdem wurden gezahlt für den Ausfall von 2 Heu-und Grummeterten für die Jahre 1954 und 1955 je D.M.l8O,-zus.360 Ferner hat der Käufer nach die unentgeltliche Abgabe von 8 ra} Holz gefordert , die ihm ebenfalls zugesagt wurden.

Sämtliche Fraktionen heißen das schnelle Handeln! Bürgermeisters ausdrücklich gut und danken ihm besonders für schnelle Entschlossenheit. Dem gezahlten Preis mit Nebenver gütungen wird einstimmig zugestimmt.

Wie Herr Bürgermeister noch anschliessend ausfR will er der Gemeinde Horressen den Vorschlag machen,die von! Becher erworbene Wiese gegen schlechteres Gemeindeland, das jedoch für die Bohrung günstiger liegt, zu tauschen.

Das Gemeindeland, ebenfalls eine Wiese, hat eine Größe von l2o Ruten, während die zum Tausch infragekommende rd. 81 Ruten groß ist, aber sonst als gutes Wiesenland anzuspreche ist.

Einstimmig genehmigt der Stadtrat nachträglich den Kan des Wiesengrundstückes und gibt er gleichzeitig seine Zustima zu einem evtl. Tausch.

Herr Bürgermeister gibt noch zu r Kenntnis, dass am 24 3-1954 vormittags um 11 Uhr im Büro des Herrn Dipl.Jng. Gaul die Ausschreibungen über Bohrungsarbeiten eröffnet werden.

Am 30.3-1954 um 17 Uhr findet die nächste Stadtratssit: statt,bei der Dipl.Jng.Gaul zugegen und die Vergebung der Bohrungsarbeiten beschlossen wird. Evtl, wird Herr Gaul noch über die vorzunehmenden Kanalitationsarbeiten in dem Baugebi^ " Auf der Wölfchesbitz " Ausführungen geben.

Punkt 9

Benachrichtigung über Erben Homann.

Vor Eintritt in die Beratung verlässt Stadtrat Rothhrjl den Sitzungssaal.

Der Finanzausschuss hat sich mit der Angelegenheit be fasst und vorgeschlagen, durch die Verwaltung vorerst festzc stellen, wann endgültig mit der Anlage des Ehrenhains begom]

wird. Beürksregierung teilt unterm 9- März 1954 mit, dj

seit etwa 14 Tagen dem Bundesinnenministerium sämtl.Unterlj vorliegen.Das Bauvorhaben als solc^gt hat die Unterstützung licher beteiligter Stellen gefunden wird aller Voraussicht naj in diesem, spätestens im nächsten Monat mit einem vorläufigem Kostenaufwand von D.M.117 000- im Rechnungsjahr 1954 genel^ werden.

Der Finanzausschuss empfiehlt , den LgaderWerb von Erben Homann bis zur endgültigen Genehmigung des Projekts zur^ckzustellen.

Einstimmig ist der Stadtrat hiermit einverstanden.

HeffJ