> *
Herr Bürgermeister bittet die Fraktionen, ans ihren Reihen je, ein Mitglied zu wählen und gleichzeitig festzusetzen, bis wann der Prüfungsausschuß den Prüfungsbericht dem Stadtrat vorzulegen, hat.
Herr Bürgermeister schlägt vor, dem Ausschuß auf Grund der gemachten Erfahrungen eine Frist von 4 Wochen zu geben.
Von den Fraktionen werden für den Prüfungsausschuß bestimmt:
Betriebskaufmann Josef Rothbrust, Bez.Schornsteinfegermstr. Karl Intra, Kaufmann Otto Kuntermann,
CDU.
SPD.
FDP.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, daß die vorgenannten Stadträte mit der Prüfung der Jahresrechnung 1953 beauftragt werden.
Die
Der
Prüfung ist bis zum
11. 1954 durchzuführen.
Stadtoberrentmeister wird beauftragt, sich mit den 3 Gewähl
ten in Verbindung zu setzen und die Termine der Prüfung jeweils nach Möglichkeit zu vereinbaren.
Punkt 4
Bebauungsplan Peterstor.
Der Bürgermeister gibt einen ausführlichen Bericht mit Darlegung der Gründe, die eine Abänderung des Bebauungsplanes "Peterstor" erforderlich machten.
Der ganze Plan wurde nochmals gründlich überarbeitet und mit dem Planer und dem Bauausschuß noch einmal durchgesprochen.
Nach der am 7.10.54 stattgefundenen Ortsbesichtigung durcr den Bauausschuß und die Herren Beigeordneten empfiehlt der Bauausschuß dem Stadtrat, die Abänderungen in dem Bebauungsplan anzunehmen.
Die Verwaltung schließt sich dem Vorschlag des Bauausschusses an. Der Stadtrat beschließt daher einstimmig:
Der am 18.12.1952 aufgestellte Bebauungsplan wird wie folgt abgeändert:
1. ) Statt der vorgesehenen 2 Einzelhäuser auf Parz. 2690 b ein
Doppelwohnhaus einzutragen.
2. ) Die Baufluchtlinie in der verlängerten Paehlerstraße mit
Wendeplatz mit 4 mtr. anstatt 6 mtr. einzuzeichnen. Ferner die Parzellengrenzen der an dieser Straße vorgesehenen 2 Einzelhäuser etwas zu verschieben und zwar so, daß das letzte Haus nicht direkt an den Wendeplatz zu stehen kommt,
3. ) auf Parz. 1629 für spätere Bebauung nach Abbruch der Holz
häuser ein Doppelwohnhaus einzutragen in punktierter Linie, dasselbe auf Parz. 61/1630 mit noch einem Einzelwohnhaus.
4 . ) Die im Plan auf Parz. 1627 vorgesehenen 2 Einzelhäuser ganz
zu streichen, (Gärtnereibetrieb)
5. ) Die im Bebauungsplan vorgesehene Ringstraße (Gelbachstraße -
proj. Straße durch Parz. 1623 - mit Einmündung auf den Fried- hoisweg Parz. 2795) mit den 3 vorgesehenen Einzelhäusern ganz aus dem Bebauungsplan herauszunehmen, (Begründung: die Straßenbaukosten stehen in keinem Verhältnis zu den 3 zu errichtenden Einzelhäusern usw.)
6. ) Den Friedhofsweg Parz. 2795 von 6 mtr. auf 4 mtr. einzutra
gen und mit einem Vif endeplatz zu versehen.
- 3 -

